Direkte Antwort für Arbeitgeber
Was tun bei einer behördlichen Anordnung zur GBU?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Frist und Inhalt müssen ernst genommen, Zuständigkeiten sofort geklärt und eine betriebsbezogene Beurteilung samt Maßnahmen vorgelegt werden.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Unterlagen und tatsächliche Umsetzung sichern
- Ursachen und Abweichungen nachvollziehbar feststellen
- Sofortmaßnahmen und dauerhafte Korrekturen dokumentieren
Ausnahmen und Grenzen
Bei schweren Ereignissen, behördlichen Anordnungen oder möglicher Strafbarkeit ist unverzüglich geeignete fachliche und rechtliche Unterstützung erforderlich.
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am