Direkte Antwort für Arbeitgeber

Was tun bei einer behördlichen Anordnung zur GBU?

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Kurzantwort

Frist und Inhalt müssen ernst genommen, Zuständigkeiten sofort geklärt und eine betriebsbezogene Beurteilung samt Maßnahmen vorgelegt werden.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Unterlagen und tatsächliche Umsetzung sichern
  2. Ursachen und Abweichungen nachvollziehbar feststellen
  3. Sofortmaßnahmen und dauerhafte Korrekturen dokumentieren

Ausnahmen und Grenzen

Bei schweren Ereignissen, behördlichen Anordnungen oder möglicher Strafbarkeit ist unverzüglich geeignete fachliche und rechtliche Unterstützung erforderlich.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am