Arbeitsschutz-Lexikon

Von ArbSchG bis Wirksamkeitskontrolle: Alle zentralen Begriffe des Arbeitsschutzes kurz definiert, rechtlich eingeordnet und mit Praxisbezug erklärt.

Gesetze & Verordnungen

Gefährdungsbeurteilung

Sicherheitsunterweisung

  • Sicherheitsunterweisung (§ 12 ArbSchG)

    Pflicht-Schulung aller Beschäftigten – mindestens jährlich, dokumentiert mit Unterschrift.

  • Digitale Unterweisung

    Digitale Unterstützung für tätigkeitsbezogene Unterweisung, Rückfragen, Verständnis und Dokumentation.

  • Erstunterweisung

    Pflicht-Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit – noch am ersten Arbeitstag jedes neuen Mitarbeiters.

  • Wiederholungsunterweisung

    Mindestens jährlich, für Jugendliche halbjährlich – die häufigste Unterweisungspflicht im Betrieb.

  • Anlassbezogene Unterweisung

    Nach Unfall, Beinaheunfall oder bei neuen Verfahren – außerplanmäßig, aber zwingend.

  • Brandschutzunterweisung

    Jährliche Pflicht-Unterweisung zu Verhalten im Brandfall, Fluchtwegen und Löschmitteln – für alle Mitarbeiter.

  • Ergonomie & Bildschirmarbeit

    Pflichtthema im Büro – ergonomische Anforderungen nach ArbStättV Anhang 6 zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Erkrankungen und Sehschäden.

  • Hygieneunterweisung (LMHV & § 43 IfSG)

    Pflicht für Beschäftigte mit Lebensmittelkontakt – Erstbelehrung durchs Gesundheitsamt, jährliche Folgeunterweisung durch den Arbeitgeber.

  • Datenschutz-Unterweisung (DSGVO)

    Pflicht nach Art. 39 DSGVO: Jeder Mitarbeiter mit Datenkontakt muss auf das Datengeheimnis verpflichtet und geschult werden.

  • Quiz- & Verständnisnachweis

    Themenbezogene Verständnisfragen ergänzen Durchführung, Rückfragen und dokumentierte Nachprüfung.

  • Unterweisungsnachweis

    Ohne dokumentierten Nachweis gilt die Sicherheitsunterweisung rechtlich als nicht durchgeführt – mit voller Haftungsfolge.

Akteure im Betrieb

Praxis & Dokumente

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