Arbeitsschutz-Lexikon
Von ArbSchG bis Wirksamkeitskontrolle: Alle zentralen Begriffe des Arbeitsschutzes kurz definiert, rechtlich eingeordnet und mit Praxisbezug erklärt.
Gesetze & Verordnungen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Grundgesetz des Arbeitsschutzes – verpflichtet jeden Arbeitgeber zu Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Die Pflicht jedes Arbeitgebers: alle Risiken im Betrieb systematisch ermitteln, bewerten und beseitigen – schriftlich.
- Sicherheitsunterweisung nach § 12 ArbSchG
Pflicht-Schulung aller Beschäftigten zu Gefahren und Schutzmaßnahmen – mindestens jährlich, mit Unterschrift.
- DGUV Vorschrift 1
„Grundsätze der Prävention" – die zentrale Unfallverhütungsvorschrift, die das ArbSchG für die Praxis konkretisiert.
- Arbeitsschutz-Bußgeld & Haftung
Was passiert, wenn Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung fehlen – von 30.000 € Bußgeld bis persönlicher Haftung.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt sichere Bereitstellung, Benutzung und Prüfung aller Arbeitsmittel – vom Akkuschrauber bis zur CNC-Maschine.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Mindestanforderungen an Räume, Temperatur, Licht, Lüftung, Pausenräume und Fluchtwege – verbindlich für jedes Büro und jede Küche.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Schutz vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz – Substitutions- und Kennzeichnungspflicht.
- TRGS 401 – Hautgefährdung & Feuchtarbeit
Technische Regel für Gefahrstoffe: Schutz vor Hauterkrankungen durch Feuchtarbeit, Reinigungsmittel und Hautkontakt – Pflichtthema im Friseursalon und in der Küche.
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
Schutz vor Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten am Arbeitsplatz – Pflicht in Gastronomie, Pflege und körpernahen Dienstleistungen.
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Regelt das manuelle Heben, Tragen, Ziehen und Schieben – Kernrisiko für Rücken und Muskel-Skelett-System im Handwerk und in der Gastronomie.
- Pflichtenübertragung (§ 13 Abs. 2 ArbSchG)
Schriftliche Übertragung von Arbeitgeberpflichten auf Führungskräfte – der Unternehmer bleibt in der Organisationspflicht.
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Besondere Schutzrechte für Azubis und Beschäftigte unter 18 – inklusive der halbjährlichen Pflicht-Unterweisung.
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Schutz von schwangeren und stillenden Beschäftigten – inkl. eigener Gefährdungsbeurteilung.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit – Basisgesetz für die betriebliche Sicherheitsorganisation.
- DGUV Vorschrift 3 – Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Pflichtprüfung aller elektrischen Geräte und Anlagen – vom Laptop-Netzteil bis zur Werkstattmaschine.
Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Kernpflicht jedes Arbeitgebers nach § 5 ArbSchG – systematische Bewertung aller Arbeitsplatzrisiken.
- Psychische Gefährdungsbeurteilung
Seit 2013 Pflichtteil der GBU – für jeden Betrieb ab dem ersten Mitarbeiter. Kein Kuschelthema, sondern harte Organisationsarbeit.
- T-O-P-Prinzip
Verbindliche Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz: Technisch vor Organisatorisch vor Personenbezogen.
- Risikomatrix
Bewertungswerkzeug aus Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere – Herzstück jeder GBU-Bewertung.
- Substitutionsprüfung (§ 6 GefStoffV)
Pflichtprüfung, ob gefährliche Stoffe oder Verfahren durch ungefährlichere ersetzt werden können – der 'T'-Schritt im T-O-P-Prinzip.
- Stand der Technik
Dynamischer Rechtsbegriff: Schutzmaßnahmen müssen stets dem aktuellen Fortschritt bewährter Verfahren entsprechen.
- Wirksamkeitskontrolle
Pflichtschritt 6 der GBU – prüft, ob Maßnahmen tatsächlich wirken.
- Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Pflicht zur kontinuierlichen Aktualisierung der GBU bei neuen Prozessen, Maschinen, Unfällen oder Vorschriften.
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
Die GBU bewertet Tätigkeiten, nicht Personen – das ist die einzige rechtlich saubere und diskriminierungsfreie Methode.
- Arbeitsplatzbegehung
Der praktische Schritt der Gefährdungsbeurteilung: systematisches Ablaufen des Betriebs mit geschultem Blick.
- Gültigkeit der Gefährdungsbeurteilung
Wie lange ist eine GBU gültig? Kein starres Ablaufdatum – aber Pflicht zur Aktualisierung bei jeder Veränderung.
Sicherheitsunterweisung
- Sicherheitsunterweisung (§ 12 ArbSchG)
Pflicht-Schulung aller Beschäftigten – mindestens jährlich, dokumentiert mit Unterschrift.
- Digitale Unterweisung
Digitale Unterstützung für tätigkeitsbezogene Unterweisung, Rückfragen, Verständnis und Dokumentation.
- Erstunterweisung
Pflicht-Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit – noch am ersten Arbeitstag jedes neuen Mitarbeiters.
- Wiederholungsunterweisung
Mindestens jährlich, für Jugendliche halbjährlich – die häufigste Unterweisungspflicht im Betrieb.
- Anlassbezogene Unterweisung
Nach Unfall, Beinaheunfall oder bei neuen Verfahren – außerplanmäßig, aber zwingend.
- Brandschutzunterweisung
Jährliche Pflicht-Unterweisung zu Verhalten im Brandfall, Fluchtwegen und Löschmitteln – für alle Mitarbeiter.
- Ergonomie & Bildschirmarbeit
Pflichtthema im Büro – ergonomische Anforderungen nach ArbStättV Anhang 6 zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Erkrankungen und Sehschäden.
- Hygieneunterweisung (LMHV & § 43 IfSG)
Pflicht für Beschäftigte mit Lebensmittelkontakt – Erstbelehrung durchs Gesundheitsamt, jährliche Folgeunterweisung durch den Arbeitgeber.
- Datenschutz-Unterweisung (DSGVO)
Pflicht nach Art. 39 DSGVO: Jeder Mitarbeiter mit Datenkontakt muss auf das Datengeheimnis verpflichtet und geschult werden.
- Quiz- & Verständnisnachweis
Themenbezogene Verständnisfragen ergänzen Durchführung, Rückfragen und dokumentierte Nachprüfung.
- Unterweisungsnachweis
Ohne dokumentierten Nachweis gilt die Sicherheitsunterweisung rechtlich als nicht durchgeführt – mit voller Haftungsfolge.
Akteure im Betrieb
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Externe oder interne Fachperson, die den Arbeitgeber im Arbeitsschutz berät – Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter (§ 6 ASiG).
- Betriebsarzt
Arbeitsmediziner, der den Arbeitgeber in Gesundheitsschutz und Vorsorge berät – Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter (§ 2 ASiG).
- Sicherheitsbeauftragter (SiBe, § 22 SGB VII)
Ehrenamtlicher Unterstützer des Unternehmers vor Ort – Pflicht ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten.
- Ersthelfer im Betrieb
Pflichtquote nach DGUV Vorschrift 1: 5 % in Verwaltung, 10 % in sonstigen Betrieben.
- Brandschutzhelfer
Ausgebildete Beschäftigte, die im Brandfall den Erstangriff mit Löschmitteln übernehmen – Pflicht nach ASR A2.2 (mind. 5 %).
- Berufsgenossenschaft (BG)
Gesetzliche Unfallversicherung & Aufsichtsbehörde in einem – berät, prüft, zahlt im Schadensfall und nimmt bei Pflichtverletzungen Regress.
- Gewerbeaufsichtsamt
Staatliche Kontrollbehörde für den Arbeitsschutz – kann Bußgelder, Anordnungen und im Extremfall die Betriebsschließung verhängen.
- Betriebsrat (Mitbestimmung im Arbeitsschutz)
Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – ohne Zustimmung des Betriebsrats keine wirksame Arbeitsschutzregelung.
- Arbeitsschutzausschuss (ASA, § 11 ASiG)
Pflicht ab 21 Beschäftigten – vierteljährliches Treffen von Unternehmer, SiFa, Betriebsarzt, SiBe und Betriebsrat.
- Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
Nicht delegierbare Letztverantwortung der Geschäftsführung nach § 3 ArbSchG.
Praxis & Dokumente
- Betriebsanweisung
Konkrete, arbeitsplatz- oder stoffbezogene Handlungsanweisung – Grundlage jeder rechtssicheren Unterweisung.
- Verbandbuch (Meldeblock)
Pflicht nach DGUV V1: Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb ist lückenlos zu dokumentieren – 5 Jahre aufzubewahren.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Vom Arbeitgeber bereitzustellende Ausrüstung, die den Beschäftigten vor Gefahren schützt – letzte Stufe im T-O-P-Prinzip.
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Lieferanten-Pflichtinfo zu Gefahrstoffen – Grundlage jeder Gefahrstoff-Beurteilung und Bereitstellungspflicht im Betrieb.
- Gefahrstoffverzeichnis
Gesetzliches Pflichtverzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe nach § 6 Abs. 12 GefStoffV.
- Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)
Grafischer Plan der Fluchtwege – Pflicht bei unübersichtlichen Arbeitsstätten und in fast jedem Beherbergungs-/Publikumsbetrieb.
- DGUV V3 – Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Wiederkehrende Prüfpflicht für alle elektrischen Geräte – vom Ladekabel bis zur Maschine.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
Ärztliche Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken – als Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge. Kein Eignungstest.
- Audit-Trail & Revisionssicherheit
Änderungen und Nachweise nachvollziehbar protokollieren: Anforderungen, Grenzen und Abgrenzung zu Dokumentversionen.
- Kosten einer Gefährdungsbeurteilung
Was kostet eine GBU wirklich? Externe Berater verlangen oft vierstellig – mit digitalen Plattformen geht es ab 49 €.