Praxis & Dokumente
DGUV V3 – Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Wiederkehrende Prüfpflicht für alle elektrischen Geräte – vom Ladekabel bis zur Maschine.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · Inhalt aktualisiert: · Redaktionsstatus
Kurz beantwortet
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden je nach Einsatzbedingungen alle 6 bis 24 Monate geprüft, ortsfeste Anlagen in der Regel alle vier Jahre. Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Leitung. Die Prüffristen legen Sie selbst in der Gefährdungsbeurteilung fest; das Prüfprotokoll ist der Nachweis gegenüber BG und Versicherung.
Die DGUV Vorschrift 3 (‚DGUV V3‘) verpflichtet jeden Arbeitgeber, alle elektrischen Betriebsmittel im Betrieb regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen – vom Handy-Ladegerät im Büro bis zur Produktionsmaschine im Handwerk. Wer diese Prüfung versäumt, riskiert den Versicherungsschutz und im Brand-/Unfallfall die volle Haftung.
Was ist die DGUV V3?
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist die Unfallverhütungsvorschrift ‚Elektrische Anlagen und Betriebsmittel‘ der Berufsgenossenschaften. Rechtsgrundlage sind die BetrSichV, die TRBS 1201 sowie die technischen Normen DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderlich) und DIN VDE 0105-100 (ortsfest).
Was genau wird geprüft?
Zwei Kategorien:
- Ortsveränderliche Betriebsmittel (‚mit Stecker‘): Verlängerungskabel, Netzteile, Notebooks, Bildschirme, Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen, Föhne, Handrührer
- Ortsfeste Anlagen: fest installierte Steckdosen, Verteilerkästen, Schaltschränke, fest verkabelte Maschinen, Klimaanlagen
Geprüft werden Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom und Funktion. Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette mit nächstem Prüftermin.
Prüffristen – wie oft?
Die Fristen richten sich nach der Umgebung und ergeben sich aus der GBU. Richtwerte (DGUV Information 203-071):
- Büro / Verwaltung: alle 24 Monate für ortsveränderliche Geräte, alle 4 Jahre für ortsfeste Anlagen
- Werkstatt / Handwerk / [Elektro](/gbu/handwerk-elektro): alle 6 bis 12 Monate, bei Baustellen alle 3 Monate
- Küche / Gastro: alle 12 Monate
- Fehlerquote > 2 % in der letzten Prüfung ⇒ Frist automatisch verkürzen
Wer darf prüfen?
Nur eine Elektrofachkraft oder eine ‚elektrotechnisch unterwiesene Person‘ (EuP) unter Aufsicht einer Elektrofachkraft – nach TRBS 1203. In Kleinbetrieben ohne eigene Elektrofachkraft ist die Beauftragung eines externen Prüfdienstleisters Standard. Wichtig: der Auftrag ist schriftlich zu vergeben und der Prüfbericht mindestens bis zur nächsten Prüfung, empfohlen 10 Jahre, aufzubewahren.
Dokumentation & Konsequenzen
Für Prüfungen werden geeignete Prüfaufzeichnungen benötigt. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Mängeln darf ein Gerät nicht ungeprüft weiterverwendet werden. sekurio führt keine DGUV-V3-Prüfung durch und versendet derzeit keine automatischen Erinnerungen an Geräteprüftermine.
Häufige Fragen
Was genau wird bei der DGUV V3 Prüfung geprüft?
Alle elektrischen Betriebsmittel im Betrieb – von der Verlängerungsschnur und dem Notebook-Ladegerät im Büro bis zu fest installierten Maschinen und Schaltschränken. Geprüft werden Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom und Funktion nach DIN VDE 0701-0702 bzw. 0105-100.
Wie oft müssen elektrische Geräte im Büro geprüft werden?
Im typischen Büro alle 24 Monate für ortsveränderliche Geräte (Notebooks, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel) und alle 4 Jahre für ortsfeste Anlagen. In Werkstatt, Handwerk oder auf Baustellen sind die Fristen deutlich kürzer (3–12 Monate).
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Nur eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter Aufsicht einer Elektrofachkraft. In den meisten KMU wird ein externer Prüfdienstleister beauftragt – der Auftrag muss schriftlich erfolgen.
Was passiert, wenn keine DGUV V3 Prüfung erfolgt?
Bußgelder der BG bis 10.000 €, Nachschulungspflichten und Beanstandungen. Kommt es zu einem Brand oder Stromunfall, kann sowohl die Betriebshaftpflicht als auch die BG Leistungen kürzen oder Regress gegen den Geschäftsführer nehmen – zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Grundlagen und Primärquellen
Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Prüfungen · Quelle geprüft am
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln · Quelle geprüft am