Vorschriften-, Regeln- und Pflichtenregister
Welche Regel gilt wofür? Der Vorschriften-Hub ordnet Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln den typischen Gefährdungen im Betrieb zu.
Redaktionelle Zusammenfassungen statt geschützter Volltexte. Quelländerungen erzeugen Review-Aufgaben und keine künstlichen Prüfdaten.
gesetz
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASiG: Arbeitssicherheitsgesetz
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Bestellung und Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- SGB VII: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Prävention, Unfallversicherung, Aufsicht und Unfallanzeige. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- JArbSchG: Jugendarbeitsschutzgesetz
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Beschäftigungsverbote, Beurteilung und Unterweisung Jugendlicher. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- MuSchG: Mutterschutzgesetz
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Anlassunabhängige Beurteilung und Schutzmaßnahmen für Schwangerschaft und Stillzeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- BetrVG: Betriebsverfassungsgesetz
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ArbZG: Arbeitszeitgesetz
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit sowie Nacht- und Schichtarbeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ProdSG: Produktsicherheitsgesetz
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Sichere Bereitstellung von Produkten und Marktüberwachung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ChemG: Chemikaliengesetz
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Stoffrechtliche Grundpflichten, Mitteilung und behördliche Befugnisse. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- IfSG: Infektionsschutzgesetz
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Infektionshygiene und Belehrungen bei bestimmten Lebensmittel- und Gesundheitstätigkeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
verordnung
- BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Bereitstellung, Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Einrichten und Betreiben sicherer Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- GefStoffV: Gefahrstoffverordnung
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Gefahrstoffbeurteilung, Substitution, Schutzmaßnahmen und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- BioStoffV: Biostoffverordnung
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Beurteilung und Schutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ArbMedVV: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- LasthandhabV: Lastenhandhabungsverordnung
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Vermeidung und Beurteilung manueller Lastenhandhabung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- PSA-BV: PSA-Benutzungsverordnung
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Auswahl, Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- LärmVibrationsArbSchV: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Expositionsermittlung und Schutz vor Lärm und Vibration. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- OStrV: Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Beurteilung und Begrenzung künstlicher optischer Strahlung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- BaustellV: Baustellenverordnung
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Koordination, Vorankündigung und Sicherheitsplanung auf Baustellen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
asr
- ASR V3: Gefährdungsbeurteilung
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Vorgehen bei der arbeitsstättenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Zusätzliche Anforderungen für Beschäftigte mit Behinderungen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A1.2: Raumabmessungen und Bewegungsflächen
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Ausreichende Raumhöhe, Grundfläche und Bewegungsfläche. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Einheitliche Kennzeichnung und Sicherheitszeichen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A1.5: Fußböden
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Sichere, rutschhemmende und instand gehaltene Fußböden. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A1.6: Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Sicheres Öffnen, Reinigen und Schutz gegen Absturz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A1.8: Verkehrswege
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Bemessung, Trennung und Betrieb von Verkehrswegen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Branderkennung, Löschmittel und Brandschutzhelfer. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Sichere Fluchtwege, Notausgänge und Räumungsorganisation. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Betriebliche Mittel, Räume und Kennzeichnung der Ersten Hilfe. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
trgs
- TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Systematik und Fachkunde der Gefahrstoffbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Hautgefährdung, Feuchtarbeit und Hautschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der inhalativen Exposition
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Inhalative Exposition und Wirksamkeitsnachweis. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 500: Schutzmaßnahmen
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Allgemeine Schutzmaßnahmen bei Gefahrstofftätigkeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Lagerkonzept, Zusammenlagerung, Brandschutz und Notfall. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Erkundung, Sachkunde, Anzeige und Schutz bei Asbestarbeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 727: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Vermeidung wirksamer Zündquellen durch elektrostatische Aufladung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Rauch, Gase und Schutzmaßnahmen beim Schweißen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Betriebsanweisung, Unterweisung und arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Grundlagen der Explosionsgefährdungsbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
trbs
- TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Arbeitsmittelbezogene Beurteilung und Schutzmaßnahmen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRBS 1112: Instandhaltung
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Planung und sichere Durchführung von Instandhaltung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRBS 1201: Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Prüfart, Umfang, Frist und Aufzeichnung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRBS 1203: Zur Prüfung befähigte Personen
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Qualifikation und Erfahrung prüfender Personen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRBS 2111: Mechanische Gefährdungen
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Schutz vor bewegten Teilen und mobilen Arbeitsmitteln. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRBS 2121: Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Rangfolge und Auswahl des Absturzschutzes. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRBS 2121 Teil 1: Verwendung von Gerüsten
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Planung, Prüfung und Benutzung von Gerüsten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRBS 2121 Teil 2: Verwendung von Leitern
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Auswahl, Prüfung und begrenzte Nutzung von Leitern. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRBS 2152: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines
Status: ersetzt · Für die GBU bedeutet das: Historische Explosionsschutzregel; für neue Bewertungen Nachfolgeregel nutzen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
Status: ersetzt · Für die GBU bedeutet das: Historische Regel; Anforderungen werden in TRGS 727 fortgeführt. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
dguv
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Grundorganisation, Unterweisung, Erste Hilfe und PSA. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Elektrofachkräfte, sicherer Betrieb und Prüfungen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Regel 100-001: Grundsätze der Prävention
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Praxisnahe Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Branchübergreifende Anforderungen an ausgewählte Arbeitsmittel. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Regel 101-005: Hochziehbare Personenaufnahmemittel
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Planung und Betrieb hochziehbarer Personenaufnahmemittel. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Regel 109-003: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Pflege, Überwachung und Schutz bei Kühlschmierstoffen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Regel 112-189: Benutzung von Schutzkleidung
Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Auswahl und Benutzung von Schutzkleidung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Regel 112-191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Auswahl und Benutzung von Fuß- und Knieschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Regel 112-194: Benutzung von Gehörschutz
Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Auswahl, Anpassung und Wirksamkeit von Gehörschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.