Vorschriften-, Regeln- und Pflichtenregister

Welche Regel gilt wofür? Der Vorschriften-Hub ordnet Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln den typischen Gefährdungen im Betrieb zu.

Redaktionelle Zusammenfassungen statt geschützter Volltexte. Quelländerungen erzeugen Review-Aufgaben und keine künstlichen Prüfdaten.

gesetz

  • ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASiG: Arbeitssicherheitsgesetz

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Bestellung und Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • SGB VII: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Prävention, Unfallversicherung, Aufsicht und Unfallanzeige. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • JArbSchG: Jugendarbeitsschutzgesetz

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Beschäftigungsverbote, Beurteilung und Unterweisung Jugendlicher. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • MuSchG: Mutterschutzgesetz

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Anlassunabhängige Beurteilung und Schutzmaßnahmen für Schwangerschaft und Stillzeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • BetrVG: Betriebsverfassungsgesetz

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ArbZG: Arbeitszeitgesetz

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit sowie Nacht- und Schichtarbeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ProdSG: Produktsicherheitsgesetz

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Sichere Bereitstellung von Produkten und Marktüberwachung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ChemG: Chemikaliengesetz

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Stoffrechtliche Grundpflichten, Mitteilung und behördliche Befugnisse. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • IfSG: Infektionsschutzgesetz

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Infektionshygiene und Belehrungen bei bestimmten Lebensmittel- und Gesundheitstätigkeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

verordnung

  • BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Bereitstellung, Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Einrichten und Betreiben sicherer Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • GefStoffV: Gefahrstoffverordnung

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Gefahrstoffbeurteilung, Substitution, Schutzmaßnahmen und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • BioStoffV: Biostoffverordnung

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Beurteilung und Schutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ArbMedVV: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • LasthandhabV: Lastenhandhabungsverordnung

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Vermeidung und Beurteilung manueller Lastenhandhabung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • PSA-BV: PSA-Benutzungsverordnung

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Auswahl, Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • LärmVibrationsArbSchV: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Expositionsermittlung und Schutz vor Lärm und Vibration. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • OStrV: Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Beurteilung und Begrenzung künstlicher optischer Strahlung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • BaustellV: Baustellenverordnung

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Koordination, Vorankündigung und Sicherheitsplanung auf Baustellen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

asr

  • ASR V3: Gefährdungsbeurteilung

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Vorgehen bei der arbeitsstättenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Zusätzliche Anforderungen für Beschäftigte mit Behinderungen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A1.2: Raumabmessungen und Bewegungsflächen

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Ausreichende Raumhöhe, Grundfläche und Bewegungsfläche. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Einheitliche Kennzeichnung und Sicherheitszeichen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A1.5: Fußböden

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Sichere, rutschhemmende und instand gehaltene Fußböden. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A1.6: Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Sicheres Öffnen, Reinigen und Schutz gegen Absturz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A1.8: Verkehrswege

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Bemessung, Trennung und Betrieb von Verkehrswegen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Branderkennung, Löschmittel und Brandschutzhelfer. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Sichere Fluchtwege, Notausgänge und Räumungsorganisation. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Betriebliche Mittel, Räume und Kennzeichnung der Ersten Hilfe. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

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  • TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Systematik und Fachkunde der Gefahrstoffbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Hautgefährdung, Feuchtarbeit und Hautschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der inhalativen Exposition

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Inhalative Exposition und Wirksamkeitsnachweis. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 500: Schutzmaßnahmen

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Allgemeine Schutzmaßnahmen bei Gefahrstofftätigkeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Lagerkonzept, Zusammenlagerung, Brandschutz und Notfall. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Erkundung, Sachkunde, Anzeige und Schutz bei Asbestarbeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 727: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Vermeidung wirksamer Zündquellen durch elektrostatische Aufladung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Rauch, Gase und Schutzmaßnahmen beim Schweißen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Betriebsanweisung, Unterweisung und arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Grundlagen der Explosionsgefährdungsbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

trbs

  • TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Arbeitsmittelbezogene Beurteilung und Schutzmaßnahmen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRBS 1112: Instandhaltung

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Planung und sichere Durchführung von Instandhaltung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRBS 1201: Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Prüfart, Umfang, Frist und Aufzeichnung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRBS 1203: Zur Prüfung befähigte Personen

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Qualifikation und Erfahrung prüfender Personen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRBS 2111: Mechanische Gefährdungen

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Schutz vor bewegten Teilen und mobilen Arbeitsmitteln. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRBS 2121: Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Rangfolge und Auswahl des Absturzschutzes. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRBS 2121 Teil 1: Verwendung von Gerüsten

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Planung, Prüfung und Benutzung von Gerüsten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRBS 2121 Teil 2: Verwendung von Leitern

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Auswahl, Prüfung und begrenzte Nutzung von Leitern. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRBS 2152: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines

    Status: ersetzt · Für die GBU bedeutet das: Historische Explosionsschutzregel; für neue Bewertungen Nachfolgeregel nutzen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen

    Status: ersetzt · Für die GBU bedeutet das: Historische Regel; Anforderungen werden in TRGS 727 fortgeführt. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

dguv

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Grundorganisation, Unterweisung, Erste Hilfe und PSA. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Elektrofachkräfte, sicherer Betrieb und Prüfungen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 100-001: Grundsätze der Prävention

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Praxisnahe Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Branchübergreifende Anforderungen an ausgewählte Arbeitsmittel. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 101-005: Hochziehbare Personenaufnahmemittel

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Planung und Betrieb hochziehbarer Personenaufnahmemittel. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 109-003: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Pflege, Überwachung und Schutz bei Kühlschmierstoffen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 112-189: Benutzung von Schutzkleidung

    Status: gueltig · Für die GBU bedeutet das: Auswahl und Benutzung von Schutzkleidung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 112-191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Auswahl und Benutzung von Fuß- und Knieschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 112-194: Benutzung von Gehörschutz

    Status: geaendert · Für die GBU bedeutet das: Auswahl, Anpassung und Wirksamkeit von Gehörschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.