DGUV · Status: geaendert

DGUV Regel 112-194: Benutzung von Gehörschutz

Das DGUV-Regelwerk konkretisiert Präventionspflichten der gesetzlichen Unfallversicherung. Verbindlichkeit und anwendbare Fassung richten sich bei Vorschriften nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

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Status und Einordnung

Geltend; das Primärregister weist Änderungen, Ergänzungen oder eine Neufassung aus.

Pflichten für den Betrieb

  • Zuständigen Unfallversicherungsträger und anwendbare Fassung feststellen
  • Vorgaben mit staatlichem Recht und betrieblicher Beurteilung zusammenführen
  • Qualifikation, Prüfung, Unterweisung und Nachweise entsprechend organisieren

Relevante Paragraphen und Abschnitte

  • Kapitel 3–6

Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung

Für die GBU bedeutet das: Auswahl, Anpassung und Wirksamkeit von Gehörschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Betroffene Tätigkeiten

Primärquelle

Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.

Offizielles Register bei Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)