DGUV · Status: geaendert
DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Das DGUV-Regelwerk konkretisiert Präventionspflichten der gesetzlichen Unfallversicherung. Verbindlichkeit und anwendbare Fassung richten sich bei Vorschriften nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · redaktionell geprüft am
Status und Einordnung
Geltend; das Primärregister weist Änderungen, Ergänzungen oder eine Neufassung aus.
Pflichten für den Betrieb
- Zuständigen Unfallversicherungsträger und anwendbare Fassung feststellen
- Vorgaben mit staatlichem Recht und betrieblicher Beurteilung zusammenführen
- Qualifikation, Prüfung, Unterweisung und Nachweise entsprechend organisieren
Relevante Paragraphen und Abschnitte
- §§ 2–5 und Anlagen
Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung
Für die GBU bedeutet das: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Betroffene Tätigkeiten
- Personalgespräche führen
Leistung, Entwicklung oder Konflikte vertraulich besprechen
- Baustelle begehen
Baufortschritt, Qualität oder Sicherheit kontrollieren
Primärquelle
Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.
Offizielles Register bei Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)