Baustelle begehen sicher beurteilen
Baufortschritt, Qualität oder Sicherheit kontrollieren
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Auftrag, Ort, Reise, Kontaktperson und besondere Lage vorab klären
- Fahrzeug, Kommunikation, Arbeitsmittel und Notfallweg vorbereiten
- Tätigkeit vor Ort nach Lagecheck und abgestimmten Grenzen durchführen
- Rückmeldung, Ereignisse und erforderliche Folgemaßnahmen dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Helm, Warnkleidung, mobiles Gerät
Stoffe und Materialien
- Baustaub
Arbeitsumgebung
- Wechselnde Baustellen
Personengruppen
- Bauleitung, Aufsicht und Gewerke
Typische Gefährdungen
- Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kanten, Dächern, Gerüsten, Leitern und Öffnungen.
- Mischverkehr auf Verkehrswegen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Mischverkehr auf Verkehrswegen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei gemeinsamem Verkehr von Fußgängern, Fahrzeugen und Transportmitteln.
- Herabfallende Gegenstände
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Herabfallende Gegenstände bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Krantransport und Arbeiten übereinander.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Vor Ort anmelden, sichere Wege nutzen und laufende Kran- oder Maschinenbereiche meiden.
- Wechselnde Orte durch Vorabinformation und dynamischen Lagecheck beherrschen
- Erreichbarkeit, Alleinarbeit, Reisezeit und Abbruchkriterien eindeutig regeln
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaligem Einsatzort oder neuer Kundengruppe
- bei Wetter-, Verkehrs-, Sicherheits- oder Aufgabenänderung
- nach Bedrohung, Unfall, Kontaktabbruch oder unerwarteter Gefahrenlage
Erforderliche Nachweise
- tätigkeitsbezogene Grundbeurteilung plus Einsatzinformation
- Fahrzeug-, Ausrüstungs- und Unterweisungsnachweis
- Reise-, Check-in- oder Ereignisdokumentation
Berufe und Branchen
- Bauleiter/in
- Baugewerbe
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe