Beton bohren und schneiden sicher beurteilen
Öffnungen, Anker oder Trennschnitte herstellen
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Arbeitsstelle, Untergrund, Wetter und Schnittstellen prüfen
- Zugang und kollektive Sicherung herstellen
- Arbeit abschnittsweise unter Aufsicht ausführen
- Bereich sichern, Material entfernen und Übergabe dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Kernbohrer, Trennsäge, Absaugung
Stoffe und Materialien
- Beton, Quarzstaub, Kühlwasser
Arbeitsumgebung
- Baustelle mit verdeckten Leitungen
Personengruppen
- Bauhandwerker/innen und Gebäudenutzende
Typische Gefährdungen
- Quarzstaub
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Quarzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Trennen, Schleifen oder Bohren mineralischer Werkstoffe.
- Lärm
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Lärm bezeichnet die konkrete Ausprägung an Maschinen, Werkzeugen, Musik- und Verkehrsarbeitsplätzen.
- Direktes Berühren aktiver Teile
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Direktes Berühren aktiver Teile bezeichnet die konkrete Ausprägung an offenen, beschädigten oder unzureichend abgedeckten Teilen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Nassverfahren oder wirksame Stauberfassung einsetzen und Leitungsfreiheit klären.
- Kollektive Schutzmaßnahmen und geeignete Arbeitsmittel vor persönlicher Sicherung priorisieren
- Arbeitsbereich gegen Dritte, Verkehr und herabfallende Gegenstände absperren
Unterweisungsanlässe
- vor Beginn auf einer neuen oder veränderten Baustelle
- bei Wechsel von Arbeitsmittel, Höhe oder Wetterlage
- nach Unterbrechung oder Änderung paralleler Arbeiten
Erforderliche Nachweise
- Baustellen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfnachweis für Arbeits- und Schutzmittel
Berufe und Branchen
- Betonbauer/in
- Baugewerbe
Amtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche