Direktes Berühren aktiver Teile
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Direktes Berühren aktiver Teile bezeichnet die konkrete Ausprägung an offenen, beschädigten oder unzureichend abgedeckten Teilen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · fachlich geprüft am
Definition
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Direktes Berühren aktiver Teile bezeichnet die konkrete Ausprägung an offenen, beschädigten oder unzureichend abgedeckten Teilen.
Typische Vorkommen
- an offenen, beschädigten oder unzureichend abgedeckten Teilen
- bei der Tätigkeit „Elektroarbeiten“
- bei der Tätigkeit „Instandhaltung“
- bei der Tätigkeit „Betrieb elektrischer Arbeitsmittel“
Mögliche Folgen
- Stromschlag, Verbrennung, Herzrhythmusstörung oder Tod
Gefährdung ermitteln
- Anlagen, Betriebsmittel und Einsatzbedingungen erfassen
- Schutzmaßnahmen, Prüfstatus und sichtbare Schäden kontrollieren
- Arbeiten in Nähe aktiver Teile und besondere Umgebungen betrachten
Gefährdung bewerten
Maßgeblich sind Spannung, mögliche Berührung oder Annäherung, Umgebungsbedingungen, Abschaltbedingungen und Qualifikation der Beteiligten.
Maßnahmen nach STOP/TOP
- Substitution
- Spannungsfreie oder energieärmere Verfahren bevorzugen.
- Technisch
- Basisschutz, Fehlerschutz, Abschaltung, Abdeckung und geeignete Betriebsmittel sicherstellen.
- Organisatorisch
- Prüffristen, Freischaltung, Arbeitsfreigaben und Zugangsregeln festlegen.
- Persönlich
- Erforderliche isolierende PSA und Werkzeuge bereitstellen; Grenzen klar unterweisen.
Wirksamkeitskontrolle
- Schutz- und Abschaltbedingungen messtechnisch prüfen lassen
- Prüfkennzeichnung, Mängelbeseitigung und Nutzung kontrollieren
Unterweisung
Beschäftigte zu Sichtprüfung, Mängelmeldung, Freischaltung und Verhalten bei Stromunfällen unterweisen.
Dokumentation
Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.
Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften
- Elektroarbeiten
- Instandhaltung
- Betrieb elektrischer Arbeitsmittel
- Elektrohandwerk
- Produktion
- Büro
- DGUV Vorschrift 3
- BetrSichV
Amtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Prüfungen