Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kanten, Dächern, Gerüsten, Leitern und Öffnungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · fachlich geprüft am
Definition
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kanten, Dächern, Gerüsten, Leitern und Öffnungen.
Typische Vorkommen
- an Kanten, Dächern, Gerüsten, Leitern und Öffnungen
- bei der Tätigkeit „Gehen und Transportieren“
- bei der Tätigkeit „Arbeiten in Räumen“
- bei der Tätigkeit „Arbeiten im Freien“
Mögliche Folgen
- schwere oder tödliche Verletzung
Gefährdung ermitteln
- Arbeitsstätte und Verkehrswege bei typischer Nutzung begehen
- Maße, Zustand, Beleuchtung, Klima, Ordnung und Fluchtbedingungen prüfen
- Abweichende Situationen wie Reinigung, Nacht oder Störung einbeziehen
Gefährdung bewerten
Bewertet werden tatsächliche Nutzung, Personenzahl, mögliche Schadensschwere, Dauer und Abweichungen vom einschlägigen technischen Regelwerk.
Maßnahmen nach STOP/TOP
- Substitution
- Gefährlichen Ort, Weg oder Ablauf vermeiden beziehungsweise verlegen.
- Technisch
- Baulich sichern, beleuchten, klimatisieren, trennen und instand setzen.
- Organisatorisch
- Verkehr, Reinigung, Lagerung, Zugang und Mängelbeseitigung regeln.
- Persönlich
- Geeignetes Schuhwerk oder Warnkleidung ergänzend einsetzen.
Wirksamkeitskontrolle
- Arbeitsstätte regelmäßig und anlassbezogen begehen
- Mängel, Ereignisse und klimatische Beschwerden bis zur Erledigung verfolgen
Unterweisung
Zu sicheren Wegen, Ordnung, Mängelmeldung, Fluchtwegen und besonderen Betriebszuständen unterweisen.
Dokumentation
Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.
Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften
- Gehen und Transportieren
- Arbeiten in Räumen
- Arbeiten im Freien
- Alle Branchen
- Bau
- Logistik
- ArbStättV
- ASR V3
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit
- ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung