Lichtbogenschweißen sicher beurteilen
Metallteile thermisch fügen
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Stoff, Sicherheitsdatenblatt, Ersatzmöglichkeit und Arbeitsmenge prüfen
- Arbeitsplatz, Lüftung, Auffangung und Notfallmittel vorbereiten
- Stoff möglichst geschlossen und emissionsarm verwenden
- Reste, Gebinde und kontaminierte Mittel sicher entsorgen und Tätigkeit dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Schweißgerät, Absaugung, Abschirmung
Stoffe und Materialien
- Schweißrauch, Schutzgas, Metall
Arbeitsumgebung
- Schweißarbeitsplatz oder Baustelle
Personengruppen
- Schweißende und Personen im Umfeld
Typische Gefährdungen
- Schweißrauch
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Schweißrauch bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Schweißen und thermischen Trennen.
- Künstliche optische Strahlung
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Künstliche optische Strahlung bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Schweißen, Lasern, UV-Härten und an intensiven Lichtquellen.
- Heißarbeiten
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Heißarbeiten bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Schweißen, Trennen, Löten und Schleifen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Rauch an Entstehungsstelle erfassen und Bereich gegen Strahlung und Funken abschirmen.
- Substitution und Mengenbegrenzung vor PSA prüfen
- Hautkontakt, Einatmen und Verschleppung durch technische Erfassung und Hygiene minimieren
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
- nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
- nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit
Erforderliche Nachweise
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich
Berufe und Branchen
- Schweißer/in
- Metallbau
Amtliche Grundlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit