Spannungsfreiheit feststellen sicher beurteilen
Nachweisen, dass der Arbeitsbereich elektrisch sicher ist
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Arbeitsauftrag, Anlage, Grenzen und Qualifikation klären
- Anlage identifizieren und sicheren Arbeitszustand herstellen
- Arbeit mit geeigneten Prüf- und Schutzmitteln durchführen
- Anlage prüfen, Abdeckungen herstellen und kontrolliert freigeben
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Zweipoliger Spannungsprüfer, Prüfeinrichtung
Stoffe und Materialien
- keine
Arbeitsumgebung
- Freigeschaltete Anlage
Personengruppen
- Elektrofachkräfte
Typische Gefährdungen
- Direktes Berühren aktiver Teile
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Direktes Berühren aktiver Teile bezeichnet die konkrete Ausprägung an offenen, beschädigten oder unzureichend abgedeckten Teilen.
- Störlichtbogen
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Störlichtbogen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Schaltfehlern, Kurzschluss und Arbeiten an Verteilungen.
- Beschädigte elektrische Betriebsmittel
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Beschädigte elektrische Betriebsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Kabelbruch, defekten Steckern und rauem Einsatz.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Spannungsprüfer unmittelbar vor und nach der Feststellung auf Funktion prüfen.
- Die fünf Sicherheitsregeln entsprechend der Tätigkeit konsequent anwenden
- Arbeitsverantwortung, Anlagenverantwortung und Schaltzustand eindeutig kommunizieren
Unterweisungsanlässe
- vor Einsatz an einer unbekannten Anlage
- bei Änderung von Schaltzustand, Verfahren oder Arbeitsgrenzen
- nach elektrischer Auffälligkeit, Fehler oder Beinaheunfall
Erforderliche Nachweise
- Arbeitsauftrag und Schalt- beziehungsweise Freigabenachweis
- Qualifikations-, Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfprotokoll
Berufe und Branchen
- Elektrofachkraft
- Elektrotechnik
Amtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Prüfungen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln