Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht
Sicherer Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
Regeln für den sicheren Betrieb, die Prüfung und die Meldung defekter elektrischer Geräte und Leitungen.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Regeln für den sicheren Betrieb, die Prüfung und die Meldung defekter elektrischer Geräte und Leitungen. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- Beschäftigte, die elektrische Arbeitsmittel benutzen
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Arbeitsstätte
- Werkstatt
- mobiler Einsatzort
- unterwiesene Beschäftigte
Typische Tätigkeiten
- Benutzung elektrischer Arbeitsmittel
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- elektrischer Schlag
- Brand
- Überhitzung
Lernziele
- erkennbare Schäden feststellen
- beschädigte Arbeitsmittel außer Betrieb nehmen
- Grenzen eigener Eingriffe benennen
Verhaltensregeln
- Kabel und Stecker vor jeder Nutzung auf sichtbare Schäden prüfen.
- Defekte Geräte sofort ausstecken, kennzeichnen und dem Chef bzw. Admin melden.
- Keine Kabeltrommeln im aufgewickelten Zustand betreiben – Überhitzungsgefahr.
- Nasse Hände und feuchte Umgebungen meiden, wenn elektrische Geräte bedient werden.
- Nur zugelassene Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen mit Überlastschutz nutzen.
Notfall- und Meldewege
- Bei einem Stromunfall zuerst Eigenschutz und gefahrlose Spannungsunterbrechung beachten.
- Notruf und Erste Hilfe organisieren und Bereich sichern.
Betrieblich zu ergänzen
- Ablage und Kennzeichnung defekter Geräte
- Ansprechperson für Schadensmeldungen
- für den Bereich freigegebene Arbeitsmittel
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Was tun Sie bei einem beschädigten Kabel?
Fachlich richtige Einordnung: Gerät ausstecken, sichern und dem Chef/Admin melden.
Beschädigte Geräte müssen der Benutzung entzogen und fachkundig geprüft werden.
Dürfen Schutzvorrichtungen für einen schnelleren Arbeitsgang umgangen werden?
Fachlich richtige Einordnung: Nein.
Schutzvorrichtungen dürfen im vorgesehenen Betrieb nicht unwirksam gemacht werden.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln · geprüft 2026-08-17
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Prüfungen · geprüft 2026-08-17