Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht
Brandschutz und Räumung
Brandvermeidung, Alarmierung, Räumung und Verhalten am Sammelplatz für betriebliche Arbeitsbereiche.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Brandvermeidung, Alarmierung, Räumung und Verhalten am Sammelplatz für betriebliche Arbeitsbereiche. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- alle Beschäftigten
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Arbeitsstätte
- Beschäftigte
Typische Tätigkeiten
- alle betrieblichen Tätigkeiten
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- Brand
- Rauch
- Panik
Lernziele
- Brandgefahren vermeiden
- Alarm- und Fluchtweg anwenden
- Grenzen eigener Löschversuche kennen
Verhaltensregeln
- Zündquellen, Brandlasten und betriebliche Verbote beachten.
- Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutztüren funktionsfähig und frei halten.
- Bei Alarm Arbeit sicher unterbrechen, Gebäude räumen und Vollzähligkeitsregel beachten.
Notfall- und Meldewege
- Alarmieren, Notruf veranlassen und gekennzeichneten Fluchtweg benutzen.
- Löschversuch nur bei Entstehungsbrand, geeignetem Mittel, freiem Rückweg und ohne Eigengefährdung.
Betrieblich zu ergänzen
- Alarmton und interne Meldung
- Fluchtweg, Sammelplatz und Vollzähligkeit
- Löschmittel und Brandschutzhelfende
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Was hat bei einem Brand grundsätzlich Vorrang?
Fachlich richtige Einordnung: Alarmierung und Schutz von Personen.
Menschenrettung und Alarmierung gehen Sachwerten vor.
Wann ist ein eigener Löschversuch vertretbar?
Fachlich richtige Einordnung: Nur ohne Eigengefährdung, mit freiem Rückweg und geeignetem Mittel.
Rauch und sich ausbreitender Brand können den Rückweg sofort abschneiden.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft 2026-08-17
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzhelfer · geprüft 2026-08-17
- ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungsplan · geprüft 2026-08-17