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Allgemeiner Arbeitsschutz & Brandschutz im Büro

Grundlegende Verhaltensregeln zu Arbeitssicherheit, Brandschutz und Verhalten im Notfall am Büroarbeitsplatz.

Fachlich geprüft am

Kurzantwort

Grundlegende Verhaltensregeln zu Arbeitssicherheit, Brandschutz und Verhalten im Notfall am Büroarbeitsplatz. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.

Geltungsbereich und Zielgruppe

  • Beschäftigte an Büro- und Verwaltungsarbeitsplätzen

Arbeitsumgebung und Personengruppen

  • Büro
  • Verwaltung
  • Beschäftigte
  • neue Beschäftigte

Typische Tätigkeiten

  • Büroarbeit

Gefährdungen und relevante Einwirkungen

  • Brand
  • Stolpern, Rutschen und Stürzen
  • defekte elektrische Betriebsmittel

Lernziele

  • betriebliche Flucht- und Meldewege benennen
  • erkennbare Brand- und Stolpergefahren melden
  • bei Alarm den betrieblichen Regeln folgen

Verhaltensregeln

  • Fluchtwege jederzeit freihalten – keine Lagerung in Verkehrswegen.
  • Standorte von Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten und Sammelplatz kennen.
  • Elektrische Geräte nur in einwandfreiem Zustand betreiben; defekte Kabel sofort melden.
  • Bei Brandgeruch: Ruhe bewahren, Feuermelder drücken, Gebäude über gekennzeichnete Wege verlassen.
  • Stolper-, Sturz- und Rutschgefahren (z. B. lose Kabel, nasse Böden) unverzüglich beseitigen.

Notfall- und Meldewege

  • Alarm nach betrieblicher Regelung auslösen.
  • Gekennzeichnete Fluchtwege benutzen und Sammelplatz aufsuchen.
  • Löschversuche nur ohne Eigengefährdung durchführen.

Betrieblich zu ergänzen

  • Fluchtwege, Notausgänge und Sammelplatz
  • interner Alarmierungs- und Meldeweg
  • Standorte von Lösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen

Beispielhafte Verständnisfragen

Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.

Was tun Sie bei Brandgeruch?

Fachlich richtige Einordnung: Ruhe bewahren, Alarm schlagen und das Gebäude über gekennzeichnete Wege verlassen.

Eine frühe Alarmierung und das Befolgen der betrieblichen Abläufe haben Vorrang.

Dürfen Kartons kurzfristig in einem gekennzeichneten Fluchtweg stehen?

Fachlich richtige Einordnung: Nein, Fluchtwege müssen jederzeit nutzbar bleiben.

Fluchtwege müssen auch bei einem unerwarteten Alarm ohne Hindernis nutzbar sein.

Amtliche und fachliche Quellen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft 2026-08-17

  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzhelfer · geprüft 2026-08-17

  • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungsplan · geprüft 2026-08-17

  • DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · geprüft 2026-08-17

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