Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht

Sicherheit an Bildschirmarbeitsplätzen

Ergonomische Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Beschwerden und Augenermüdung.

Fachlich geprüft am

Kurzantwort

Ergonomische Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Beschwerden und Augenermüdung. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.

Geltungsbereich und Zielgruppe

  • Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen

Arbeitsumgebung und Personengruppen

  • Büro
  • Telearbeitsplatz
  • Beschäftigte an Bildschirmgeräten

Typische Tätigkeiten

  • Bildschirmarbeit
  • Büroarbeit

Gefährdungen und relevante Einwirkungen

  • ungünstige Körperhaltung
  • einseitige Belastung
  • Blendung

Lernziele

  • Arbeitsmittel passend einstellen
  • Blendung und Reflexion erkennen
  • Haltungs- und Tätigkeitswechsel nutzen

Verhaltensregeln

  • Oberkante des Monitors auf Augenhöhe; Abstand 50–70 cm.
  • Tisch und Stuhl so einstellen, dass Ober- und Unterarme einen rechten Winkel bilden.
  • Seitlich zum Fenster arbeiten, um Blendungen und Reflexionen auf dem Bildschirm zu vermeiden.
  • Regelmäßige Kurzpausen einlegen (z. B. 5 Minuten pro Stunde) und Haltung wechseln.
  • Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Augen (G37) wahrnehmen.

Notfall- und Meldewege

  • Akute Beschwerden nicht ignorieren und zuständige Stelle informieren.
  • Defekte oder instabile Arbeitsmittel nicht weiterverwenden.

Betrieblich zu ergänzen

  • vorhandene ergonomische Ausstattung
  • Meldeweg für Mängel und Beschwerden
  • Möglichkeiten zum Tätigkeitswechsel

Beispielhafte Verständnisfragen

Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.

Wie sollte der Bildschirm positioniert sein?

Fachlich richtige Einordnung: Seitlich zum Fenster, um Blendung zu vermeiden.

Die Aufstellung soll störende Blendung und Reflexion vermeiden.

Was ist bei länger andauernder Bildschirmarbeit sinnvoll?

Fachlich richtige Einordnung: Tätigkeit und Körperhaltung regelmäßig wechseln.

Belastungswechsel verringern einseitige körperliche und visuelle Beanspruchung.

Amtliche und fachliche Quellen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft 2026-08-17

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft 2026-08-17

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