Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht
Sicherheit an Bildschirmarbeitsplätzen
Ergonomische Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Beschwerden und Augenermüdung.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Ergonomische Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Beschwerden und Augenermüdung. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Büro
- Telearbeitsplatz
- Beschäftigte an Bildschirmgeräten
Typische Tätigkeiten
- Bildschirmarbeit
- Büroarbeit
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- ungünstige Körperhaltung
- einseitige Belastung
- Blendung
Lernziele
- Arbeitsmittel passend einstellen
- Blendung und Reflexion erkennen
- Haltungs- und Tätigkeitswechsel nutzen
Verhaltensregeln
- Oberkante des Monitors auf Augenhöhe; Abstand 50–70 cm.
- Tisch und Stuhl so einstellen, dass Ober- und Unterarme einen rechten Winkel bilden.
- Seitlich zum Fenster arbeiten, um Blendungen und Reflexionen auf dem Bildschirm zu vermeiden.
- Regelmäßige Kurzpausen einlegen (z. B. 5 Minuten pro Stunde) und Haltung wechseln.
- Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Augen (G37) wahrnehmen.
Notfall- und Meldewege
- Akute Beschwerden nicht ignorieren und zuständige Stelle informieren.
- Defekte oder instabile Arbeitsmittel nicht weiterverwenden.
Betrieblich zu ergänzen
- vorhandene ergonomische Ausstattung
- Meldeweg für Mängel und Beschwerden
- Möglichkeiten zum Tätigkeitswechsel
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Wie sollte der Bildschirm positioniert sein?
Fachlich richtige Einordnung: Seitlich zum Fenster, um Blendung zu vermeiden.
Die Aufstellung soll störende Blendung und Reflexion vermeiden.
Was ist bei länger andauernder Bildschirmarbeit sinnvoll?
Fachlich richtige Einordnung: Tätigkeit und Körperhaltung regelmäßig wechseln.
Belastungswechsel verringern einseitige körperliche und visuelle Beanspruchung.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft 2026-08-17
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft 2026-08-17