beruf-Cluster · Priorität 3
Bürokaufmann/-frau in Büro und Verwaltung: Bildschirmarbeit ausführen
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Bürokaufmann/-frau in Büro und Verwaltung am konkreten Ablauf „Bildschirmarbeit ausführen“ ein. Im Mittelpunkt stehen digitale informationen erstellen, bearbeiten und kommunizieren, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Sehabstand, Bildschirmhöhe, Eingabemittel und dynamisches Sitzen individuell einstellen.
- Arbeitsmittel: Bildschirm, Tastatur, Maus, Tisch, Stuhl
- Arbeitsumgebung: Büro oder Telearbeitsplatz
- Betroffene Personen: Beschäftigte mit unterschiedlichen Seh- und Körpervoraussetzungen
Tätigkeiten
- Bildschirmarbeit ausführen
Digitale Informationen erstellen, bearbeiten und kommunizieren
- Rechnungen bearbeiten
Belege prüfen, kontieren und freigeben
- Personalgespräche führen
Leistung, Entwicklung oder Konflikte vertraulich besprechen
Gefährdungen
- Unzureichende Bildschirmergonomie
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Unzureichende Bildschirmergonomie bezeichnet die konkrete Ausprägung bei ungünstiger Aufstellung, Möblierung und Beleuchtung.
- Langes Sitzen
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Langes Sitzen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Bildschirm-, Fahr- und Überwachungsarbeitsplätzen.
- Repetitive Hand-Arm-Arbeit
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Repetitive Hand-Arm-Arbeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Montage, Verpackung, Kasse und Dateneingabe.
Regeln und Pflichten
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung
Für die GBU bedeutet das: Einrichten und Betreiben sicherer Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR V3: Gefährdungsbeurteilung
Für die GBU bedeutet das: Vorgehen bei der arbeitsstättenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Für die GBU bedeutet das: Zusätzliche Anforderungen für Beschäftigte mit Behinderungen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Tätigkeits- und Arbeitsplatzbeurteilung
- Unterweisungs- beziehungsweise Einweisungsnachweis
- dokumentierte Maßnahmen- und Wirksamkeitskontrolle
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Bildschirmarbeit ausführen
- bei Aufnahme neuer Aufgaben oder Einführung neuer Software
- bei Wechsel in Homeoffice, Desksharing oder andere Arbeitsorganisation
- bei Beschwerden, Konflikten, Fehlerhäufung oder Überlastungsanzeichen