beruf-Cluster · Priorität 3

Bürokaufmann/-frau in Büro und Verwaltung: Bildschirmarbeit ausführen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Bürokaufmann/-frau in Büro und Verwaltung am konkreten Ablauf „Bildschirmarbeit ausführen“ ein. Im Mittelpunkt stehen digitale informationen erstellen, bearbeiten und kommunizieren, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Sehabstand, Bildschirmhöhe, Eingabemittel und dynamisches Sitzen individuell einstellen.
  • Arbeitsmittel: Bildschirm, Tastatur, Maus, Tisch, Stuhl
  • Arbeitsumgebung: Büro oder Telearbeitsplatz
  • Betroffene Personen: Beschäftigte mit unterschiedlichen Seh- und Körpervoraussetzungen

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Unzureichende Bildschirmergonomie

    Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Unzureichende Bildschirmergonomie bezeichnet die konkrete Ausprägung bei ungünstiger Aufstellung, Möblierung und Beleuchtung.

  • Langes Sitzen

    Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Langes Sitzen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Bildschirm-, Fahr- und Überwachungsarbeitsplätzen.

  • Repetitive Hand-Arm-Arbeit

    Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Repetitive Hand-Arm-Arbeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Montage, Verpackung, Kasse und Dateneingabe.

Regeln und Pflichten

  • ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz

    Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung

    Für die GBU bedeutet das: Einrichten und Betreiben sicherer Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR V3: Gefährdungsbeurteilung

    Für die GBU bedeutet das: Vorgehen bei der arbeitsstättenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

    Für die GBU bedeutet das: Zusätzliche Anforderungen für Beschäftigte mit Behinderungen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Tätigkeits- und Arbeitsplatzbeurteilung
  • Unterweisungs- beziehungsweise Einweisungsnachweis
  • dokumentierte Maßnahmen- und Wirksamkeitskontrolle

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Bildschirmarbeit ausführen
  • bei Aufnahme neuer Aufgaben oder Einführung neuer Software
  • bei Wechsel in Homeoffice, Desksharing oder andere Arbeitsorganisation
  • bei Beschwerden, Konflikten, Fehlerhäufung oder Überlastungsanzeichen
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