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Chemikant/in in Chemische Industrie: Chemikalien umfüllen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Chemikant/in in Chemische Industrie am konkreten Ablauf „Chemikalien umfüllen“ ein. Im Mittelpunkt stehen stoffe zwischen gebinden oder anlagen übertragen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Geschlossene Kupplung, Auffangvolumen und eindeutige Medienkennzeichnung sicherstellen.
  • Arbeitsmittel: Pumpe, Schlauch, Auffangwanne, Erdung
  • Arbeitsumgebung: Lager oder Produktionsbereich
  • Betroffene Personen: Fachkundige Bedienende und Logistikpersonal

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.

  • Brennbare Flüssigkeiten

    Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Flüssigkeiten bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Umfüllen und Verarbeitung von Lösemitteln oder Kraftstoffen.

  • Elektrostatische Aufladung

    Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Elektrostatische Aufladung bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umfüllen, Fördern und an isolierenden Materialien.

Regeln und Pflichten

  • MuSchG: Mutterschutzgesetz

    Für die GBU bedeutet das: Anlassunabhängige Beurteilung und Schutzmaßnahmen für Schwangerschaft und Stillzeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ChemG: Chemikaliengesetz

    Für die GBU bedeutet das: Stoffrechtliche Grundpflichten, Mitteilung und behördliche Befugnisse. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • GefStoffV: Gefahrstoffverordnung

    Für die GBU bedeutet das: Gefahrstoffbeurteilung, Substitution, Schutzmaßnahmen und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

    Für die GBU bedeutet das: Einheitliche Kennzeichnung und Sicherheitszeichen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
  • Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Chemikalien umfüllen
  • vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
  • nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
  • nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit
Unterweisung vorbereiten