beruf-Cluster · Priorität 88
Chemikant/in in Chemische Industrie: Chemikalien umfüllen
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Chemikant/in in Chemische Industrie am konkreten Ablauf „Chemikalien umfüllen“ ein. Im Mittelpunkt stehen stoffe zwischen gebinden oder anlagen übertragen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Geschlossene Kupplung, Auffangvolumen und eindeutige Medienkennzeichnung sicherstellen.
- Arbeitsmittel: Pumpe, Schlauch, Auffangwanne, Erdung
- Arbeitsumgebung: Lager oder Produktionsbereich
- Betroffene Personen: Fachkundige Bedienende und Logistikpersonal
Tätigkeiten
- Chemikalien umfüllen
Stoffe zwischen Gebinden oder Anlagen übertragen
- Im Spritzverfahren lackieren
Oberflächen gleichmäßig beschichten
- Klebstoffe verarbeiten
Bauteile stoffschlüssig verbinden
Gefährdungen
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.
- Brennbare Flüssigkeiten
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Flüssigkeiten bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Umfüllen und Verarbeitung von Lösemitteln oder Kraftstoffen.
- Elektrostatische Aufladung
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Elektrostatische Aufladung bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umfüllen, Fördern und an isolierenden Materialien.
Regeln und Pflichten
- MuSchG: Mutterschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Anlassunabhängige Beurteilung und Schutzmaßnahmen für Schwangerschaft und Stillzeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ChemG: Chemikaliengesetz
Für die GBU bedeutet das: Stoffrechtliche Grundpflichten, Mitteilung und behördliche Befugnisse. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- GefStoffV: Gefahrstoffverordnung
Für die GBU bedeutet das: Gefahrstoffbeurteilung, Substitution, Schutzmaßnahmen und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Für die GBU bedeutet das: Einheitliche Kennzeichnung und Sicherheitszeichen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Chemikalien umfüllen
- vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
- nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
- nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit