GESETZ · Status: gueltig

MuSchG: Mutterschutzgesetz

Das staatliche Gesetz gilt im jeweils beschriebenen persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich und bildet den verbindlichen Rahmen für betriebliche Schutzentscheidungen.

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Status und Einordnung

Im offiziellen Primärregister als geltendes Regelwerk geführt.

Pflichten für den Betrieb

  • Anwendungsbereich und verantwortliche Personen für den Betrieb bestimmen
  • Pflichten in Organisation, Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung nachvollziehbar zuordnen
  • Besondere Beschäftigtengruppen und Beteiligungsrechte berücksichtigen

Relevante Paragraphen und Abschnitte

  • §§ 9–14

Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung

Für die GBU bedeutet das: Anlassunabhängige Beurteilung und Schutzmaßnahmen für Schwangerschaft und Stillzeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Betroffene Tätigkeiten

Primärquelle

Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.

Offizielles Register bei Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz