Chemikalien umfüllen sicher beurteilen
Stoffe zwischen Gebinden oder Anlagen übertragen
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Stoff, Sicherheitsdatenblatt, Ersatzmöglichkeit und Arbeitsmenge prüfen
- Arbeitsplatz, Lüftung, Auffangung und Notfallmittel vorbereiten
- Stoff möglichst geschlossen und emissionsarm verwenden
- Reste, Gebinde und kontaminierte Mittel sicher entsorgen und Tätigkeit dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Pumpe, Schlauch, Auffangwanne, Erdung
Stoffe und Materialien
- Gefahrstoffe je Prozess
Arbeitsumgebung
- Lager oder Produktionsbereich
Personengruppen
- Fachkundige Bedienende und Logistikpersonal
Typische Gefährdungen
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.
- Brennbare Flüssigkeiten
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Flüssigkeiten bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Umfüllen und Verarbeitung von Lösemitteln oder Kraftstoffen.
- Elektrostatische Aufladung
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Elektrostatische Aufladung bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umfüllen, Fördern und an isolierenden Materialien.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Geschlossene Kupplung, Auffangvolumen und eindeutige Medienkennzeichnung sicherstellen.
- Substitution und Mengenbegrenzung vor PSA prüfen
- Hautkontakt, Einatmen und Verschleppung durch technische Erfassung und Hygiene minimieren
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
- nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
- nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit
Erforderliche Nachweise
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich
Berufe und Branchen
- Chemikant/in
- Chemische Industrie
Amtliche Grundlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit