beruf-Cluster · Priorität 99

Bauhandwerker/in in Bau und Metall: Winkelschleifer benutzen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Bauhandwerker/in in Bau und Metall am konkreten Ablauf „Winkelschleifer benutzen“ ein. Im Mittelpunkt stehen metall oder mineralische werkstoffe trennen und schleifen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Scheibe, Drehzahl und Schutzhaube auf Material und Arbeitsverfahren abstimmen.
  • Arbeitsmittel: Winkelschleifer, passende Scheibe, Schutzhaube
  • Arbeitsumgebung: Werkstatt oder Baustelle mit Funkenflugbereich
  • Betroffene Personen: Anwendende und umstehende Beschäftigte

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Wegfliegende Teile und Splitter

    Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Wegfliegende Teile und Splitter bezeichnet die konkrete Ausprägung bei spanender Bearbeitung, Brüchen und Werkzeugversagen.

  • Quarzstaub

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Quarzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Trennen, Schleifen oder Bohren mineralischer Werkstoffe.

  • Lärm

    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Lärm bezeichnet die konkrete Ausprägung an Maschinen, Werkzeugen, Musik- und Verkehrsarbeitsplätzen.

Regeln und Pflichten

  • PSA-BV: PSA-Benutzungsverordnung

    Für die GBU bedeutet das: Auswahl, Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • LärmVibrationsArbSchV: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

    Für die GBU bedeutet das: Expositionsermittlung und Schutz vor Lärm und Vibration. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 112-194: Benutzung von Gehörschutz

    Für die GBU bedeutet das: Auswahl, Anpassung und Wirksamkeit von Gehörschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Prüf- und Wartungsnachweise

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Winkelschleifer benutzen
  • vor der ersten selbstständigen Ausführung
  • nach Maschinen-, Werkzeug- oder Verfahrensänderung
  • nach Störung, Beinaheereignis oder Schutzmangel
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