branche-Cluster · Priorität 74
Lagerfachkraft in Alle Branchen: Gefahrstoffe lagern
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Lagerfachkraft in Alle Branchen am konkreten Ablauf „Gefahrstoffe lagern“ ein. Im Mittelpunkt stehen gebinde geordnet und verträglich bevorraten, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Zusammenlagerungsverbote, Mengen, Auffangung und Lüftung anhand Stoffeigenschaften festlegen.
- Arbeitsmittel: Sicherheitsschrank, Auffangwanne, Regal
- Arbeitsumgebung: Gefahrstofflager
- Betroffene Personen: Lagerverantwortliche und Nutzende
Tätigkeiten
- Gefahrstoffe lagern
Gebinde geordnet und verträglich bevorraten
- Klebstoffe verarbeiten
Bauteile stoffschlüssig verbinden
- Chemikalien umfüllen
Stoffe zwischen Gebinden oder Anlagen übertragen
Gefährdungen
- Brennbare Flüssigkeiten
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Flüssigkeiten bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Umfüllen und Verarbeitung von Lösemitteln oder Kraftstoffen.
- Freisetzung brennbarer Gase
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Freisetzung brennbarer Gase bezeichnet die konkrete Ausprägung an Gasflaschen, Leitungen und Anlagen.
- Brandlasten in Fluchtwegen
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brandlasten in Fluchtwegen bezeichnet die konkrete Ausprägung durch Lagerung, Möbel oder Verpackungen in Rettungswegen.
Regeln und Pflichten
- ChemG: Chemikaliengesetz
Für die GBU bedeutet das: Stoffrechtliche Grundpflichten, Mitteilung und behördliche Befugnisse. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 500: Schutzmaßnahmen
Für die GBU bedeutet das: Allgemeine Schutzmaßnahmen bei Gefahrstofftätigkeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Für die GBU bedeutet das: Lagerkonzept, Zusammenlagerung, Brandschutz und Notfall. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines
Für die GBU bedeutet das: Grundlagen der Explosionsgefährdungsbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Gefahrstoffe lagern
- vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
- nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
- nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit