branche-Cluster · Priorität 74

Lagerfachkraft in Alle Branchen: Gefahrstoffe lagern

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Lagerfachkraft in Alle Branchen am konkreten Ablauf „Gefahrstoffe lagern“ ein. Im Mittelpunkt stehen gebinde geordnet und verträglich bevorraten, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Zusammenlagerungsverbote, Mengen, Auffangung und Lüftung anhand Stoffeigenschaften festlegen.
  • Arbeitsmittel: Sicherheitsschrank, Auffangwanne, Regal
  • Arbeitsumgebung: Gefahrstofflager
  • Betroffene Personen: Lagerverantwortliche und Nutzende

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Brennbare Flüssigkeiten

    Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Flüssigkeiten bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Umfüllen und Verarbeitung von Lösemitteln oder Kraftstoffen.

  • Freisetzung brennbarer Gase

    Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Freisetzung brennbarer Gase bezeichnet die konkrete Ausprägung an Gasflaschen, Leitungen und Anlagen.

  • Brandlasten in Fluchtwegen

    Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brandlasten in Fluchtwegen bezeichnet die konkrete Ausprägung durch Lagerung, Möbel oder Verpackungen in Rettungswegen.

Regeln und Pflichten

  • ChemG: Chemikaliengesetz

    Für die GBU bedeutet das: Stoffrechtliche Grundpflichten, Mitteilung und behördliche Befugnisse. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 500: Schutzmaßnahmen

    Für die GBU bedeutet das: Allgemeine Schutzmaßnahmen bei Gefahrstofftätigkeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

    Für die GBU bedeutet das: Lagerkonzept, Zusammenlagerung, Brandschutz und Notfall. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines

    Für die GBU bedeutet das: Grundlagen der Explosionsgefährdungsbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
  • Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Gefahrstoffe lagern
  • vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
  • nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
  • nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit
Unterweisung vorbereiten