branche-Cluster · Priorität 22
Gerüstbauer/in in Baugewerbe: Gerüst auf-, um- und abbauen
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Gerüstbauer/in in Baugewerbe am konkreten Ablauf „Gerüst auf-, um- und abbauen“ ein. Im Mittelpunkt stehen sicheren temporären höhenarbeitsplatz herstellen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Montageschutzgeländer nach Aufbauanleitung verwenden und Gefahrenbereich sperren.
- Arbeitsmittel: Gerüstbauteile, Hebemittel, PSA gegen Absturz
- Arbeitsumgebung: Fassade oder Anlage mit offenen Kanten
- Betroffene Personen: Gerüstbauende und Beschäftigte im Gefahrenbereich
Tätigkeiten
- Gerüst auf-, um- und abbauen
Sicheren temporären Höhenarbeitsplatz herstellen
- Schalung montieren und ausschalen
Betonform herstellen und nach Erhärten entfernen
- Mauerwerk erstellen
Steine versetzen, ausrichten und verfugen
Gefährdungen
- Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kanten, Dächern, Gerüsten, Leitern und Öffnungen.
- Herabfallende Gegenstände
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Herabfallende Gegenstände bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Krantransport und Arbeiten übereinander.
- Manuelles Heben und Tragen
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Manuelles Heben und Tragen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Kommissionieren, Zustellen, Pflegen und auf Baustellen.
Regeln und Pflichten
- BaustellV: Baustellenverordnung
Für die GBU bedeutet das: Koordination, Vorankündigung und Sicherheitsplanung auf Baustellen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRBS 2121 Teil 1: Verwendung von Gerüsten
Für die GBU bedeutet das: Planung, Prüfung und Benutzung von Gerüsten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Regel 101-005: Hochziehbare Personenaufnahmemittel
Für die GBU bedeutet das: Planung und Betrieb hochziehbarer Personenaufnahmemittel. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Baustellen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfnachweis für Arbeits- und Schutzmittel
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Gerüst auf-, um- und abbauen
- vor Beginn auf einer neuen oder veränderten Baustelle
- bei Wechsel von Arbeitsmittel, Höhe oder Wetterlage
- nach Unterbrechung oder Änderung paralleler Arbeiten