branche-Cluster · Priorität 75
Montagefachkraft in Produktion und Handwerk: Klebstoffe verarbeiten
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Montagefachkraft in Produktion und Handwerk am konkreten Ablauf „Klebstoffe verarbeiten“ ein. Im Mittelpunkt stehen bauteile stoffschlüssig verbinden, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Emissionsarmen Klebstoff und geschlossenes Dosiersystem bevorzugen.
- Arbeitsmittel: Dosiergerät, Auftragwerkzeug, Lüftung
- Arbeitsumgebung: Werkbank oder Montageort
- Betroffene Personen: Montierende und benachbarte Beschäftigte
Tätigkeiten
- Klebstoffe verarbeiten
Bauteile stoffschlüssig verbinden
- Mineralische Werkstoffe schneiden
Stein, Fliese oder Beton maßgerecht trennen
- Altbau auf Schadstoffe erkunden
Vor Eingriff mögliche Schadstoffe identifizieren
Gefährdungen
- Lösemitteldämpfe
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Lösemitteldämpfe bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Lackieren, Kleben, Entfetten und Trocknen.
- Isocyanate
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Isocyanate bezeichnet die konkrete Ausprägung bei PU-Lacken, Schäumen und Klebstoffen.
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.
Regeln und Pflichten
- TRGS 500: Schutzmaßnahmen
Für die GBU bedeutet das: Allgemeine Schutzmaßnahmen bei Gefahrstofftätigkeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Klebstoffe verarbeiten
- vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
- nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
- nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit