Altbau auf Schadstoffe erkunden sicher beurteilen
Vor Eingriff mögliche Schadstoffe identifizieren
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Stoff, Sicherheitsdatenblatt, Ersatzmöglichkeit und Arbeitsmenge prüfen
- Arbeitsplatz, Lüftung, Auffangung und Notfallmittel vorbereiten
- Stoff möglichst geschlossen und emissionsarm verwenden
- Reste, Gebinde und kontaminierte Mittel sicher entsorgen und Tätigkeit dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Probenahmewerkzeug, Probenbehälter, Dokumentation
Stoffe und Materialien
- Asbest, alte Mineralwolle, PCB oder PAK
Arbeitsumgebung
- Bestandsgebäude
Personengruppen
- Sachkundige und planende Personen
Typische Gefährdungen
- Asbestfasern
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Asbestfasern bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Sanierung und Bearbeitung älterer Baustoffe.
- Schimmelpilze
Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Schimmelpilze bezeichnet die konkrete Ausprägung in feuchten Gebäuden, Archiven, Kompost und Sanierung.
- Quarzstaub
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Quarzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Trennen, Schleifen oder Bohren mineralischer Werkstoffe.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Erkundung vor Ausschreibung und Eingriff durch qualifizierte Stellen durchführen lassen.
- Substitution und Mengenbegrenzung vor PSA prüfen
- Hautkontakt, Einatmen und Verschleppung durch technische Erfassung und Hygiene minimieren
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
- nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
- nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit
Erforderliche Nachweise
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich
Berufe und Branchen
- Schadstoffgutachter/in
- Sanierung
Amtliche Grundlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit