Asbestfasern
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Asbestfasern bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Sanierung und Bearbeitung älterer Baustoffe.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · fachlich geprüft am
Definition
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Asbestfasern bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Sanierung und Bearbeitung älterer Baustoffe.
Typische Vorkommen
- bei Sanierung und Bearbeitung älterer Baustoffe
- bei der Tätigkeit „Umfüllen und Mischen“
- bei der Tätigkeit „Reinigen“
- bei der Tätigkeit „Lackieren und Kleben“
Mögliche Folgen
- Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom
Gefährdung ermitteln
- Stoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblätter abgleichen
- Tätigkeit, Menge, Freisetzung, Expositionsweg und Dauer ermitteln
- Substitution, vorhandene Absaugung und Hygiene prüfen
Gefährdung bewerten
Stoffeigenschaften und Exposition sind tätigkeitsbezogen zusammenzuführen. Kennzeichnung allein ersetzt weder Expositionsermittlung noch Beurteilung.
Maßnahmen nach STOP/TOP
- Substitution
- Gefahrstoff oder Verfahren vorrangig durch eine weniger gefährliche Alternative ersetzen.
- Technisch
- Geschlossene Systeme, Erfassung an der Quelle und geeignete Lüftung einsetzen.
- Organisatorisch
- Mengen begrenzen, Lagerung, Betriebsanweisung, Hygiene und Zugänge regeln.
- Persönlich
- Passende PSA nach verbleibender Exposition auswählen, benutzen und pflegen.
Wirksamkeitskontrolle
- Exposition anhand geeigneter Befunde oder Messungen überprüfen
- Haut-, Hygiene- und Absaugmaßnahmen bei der Tätigkeit beobachten
Unterweisung
Vor Aufnahme und mindestens wiederkehrend anhand der Betriebsanweisung zu Gefahren, Hygiene, PSA und Notfallmaßnahmen unterweisen.
Dokumentation
Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.
Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften
- Umfüllen und Mischen
- Reinigen
- Lackieren und Kleben
- Chemie
- Handwerk
- Gesundheitswesen
- GefStoffV
- TRGS 401
Amtliche Grundlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit