Asbestfasern

Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Asbestfasern bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Sanierung und Bearbeitung älterer Baustoffe.

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Definition

Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Asbestfasern bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Sanierung und Bearbeitung älterer Baustoffe.

Typische Vorkommen

  • bei Sanierung und Bearbeitung älterer Baustoffe
  • bei der Tätigkeit „Umfüllen und Mischen“
  • bei der Tätigkeit „Reinigen“
  • bei der Tätigkeit „Lackieren und Kleben“

Mögliche Folgen

  • Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom

Gefährdung ermitteln

  • Stoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblätter abgleichen
  • Tätigkeit, Menge, Freisetzung, Expositionsweg und Dauer ermitteln
  • Substitution, vorhandene Absaugung und Hygiene prüfen

Gefährdung bewerten

Stoffeigenschaften und Exposition sind tätigkeitsbezogen zusammenzuführen. Kennzeichnung allein ersetzt weder Expositionsermittlung noch Beurteilung.

Maßnahmen nach STOP/TOP

Substitution
Gefahrstoff oder Verfahren vorrangig durch eine weniger gefährliche Alternative ersetzen.
Technisch
Geschlossene Systeme, Erfassung an der Quelle und geeignete Lüftung einsetzen.
Organisatorisch
Mengen begrenzen, Lagerung, Betriebsanweisung, Hygiene und Zugänge regeln.
Persönlich
Passende PSA nach verbleibender Exposition auswählen, benutzen und pflegen.

Wirksamkeitskontrolle

  • Exposition anhand geeigneter Befunde oder Messungen überprüfen
  • Haut-, Hygiene- und Absaugmaßnahmen bei der Tätigkeit beobachten

Unterweisung

Vor Aufnahme und mindestens wiederkehrend anhand der Betriebsanweisung zu Gefahren, Hygiene, PSA und Notfallmaßnahmen unterweisen.

Dokumentation

Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.

Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften

  • Umfüllen und Mischen
  • Reinigen
  • Lackieren und Kleben
  • Chemie
  • Handwerk
  • Gesundheitswesen
  • GefStoffV
  • TRGS 401
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Amtliche Grundlagen