branche-Cluster · Priorität 39
Kommissionierer/in in Lagerlogistik: Waren kommissionieren
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Kommissionierer/in in Lagerlogistik am konkreten Ablauf „Waren kommissionieren“ ein. Im Mittelpunkt stehen auftragsbezogen waren entnehmen und zusammenstellen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Greifhöhen, Behältergewichte und Auftragssteuerung ergonomisch gestalten.
- Arbeitsmittel: Scanner, Wagen, Regaltechnik
- Arbeitsumgebung: Lager mit Laufwegen und Taktvorgaben
- Betroffene Personen: Kommissionierende
Tätigkeiten
- Waren kommissionieren
Auftragsbezogen Waren entnehmen und zusammenstellen
- Container beladen
Güter raum- und transportsicher stauen
- Pakete zustellen
Sendungen vom Fahrzeug an Empfänger übergeben
Gefährdungen
- Repetitive Hand-Arm-Arbeit
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Repetitive Hand-Arm-Arbeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Montage, Verpackung, Kasse und Dateneingabe.
- Manuelles Heben und Tragen
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Manuelles Heben und Tragen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Kommissionieren, Zustellen, Pflegen und auf Baustellen.
- Hohe Arbeitsintensität und Zeitdruck
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Hohe Arbeitsintensität und Zeitdruck bezeichnet die konkrete Ausprägung bei knappen Fristen, Unterbesetzung und häufigen Spitzen.
Regeln und Pflichten
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Fahrauftrag oder Beauftragung
- Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfung von Fahrzeug, Anschlag- oder Ladungssicherungsmitteln
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Waren kommissionieren
- vor erstmaliger Beauftragung oder neuem Fahrzeugtyp
- bei veränderten Wegen, Lasten oder Ladeorten
- nach Kollision, Lastverlust oder Verkehrsregelverstoß