branche-Cluster · Priorität 30
Fachlagerist/in in Spedition und Logistik: Lkw be- und entladen
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Fachlagerist/in in Spedition und Logistik am konkreten Ablauf „Lkw be- und entladen“ ein. Im Mittelpunkt stehen waren zwischen fahrzeug und lager übergeben, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Fahrzeug gegen Wegrollen sichern und eindeutige Freigabe zwischen Fahrer und Ladepersonal nutzen.
- Arbeitsmittel: Ladebrücke, Stapler, Rampe
- Arbeitsumgebung: Laderampe mit Fahrzeugbewegung
- Betroffene Personen: Fahrpersonal, Lagerpersonal und Fremdfirmen
Tätigkeiten
- Lkw be- und entladen
Waren zwischen Fahrzeug und Lager übergeben
- Regale be- und entladen
Waren sicher einlagern oder entnehmen
- Lasten am Kran anschlagen
Last für sicheren Krantransport verbinden
Gefährdungen
- Unkontrolliert bewegte Lasten
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Unkontrolliert bewegte Lasten bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Heben, Anschlagen und innerbetrieblichen Transport.
- Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kanten, Dächern, Gerüsten, Leitern und Öffnungen.
- Dieselmotoremissionen
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Dieselmotoremissionen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Betrieb von Dieselmotoren in Hallen und Bereichen mit geringer Lüftung.
Regeln und Pflichten
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Fahrauftrag oder Beauftragung
- Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfung von Fahrzeug, Anschlag- oder Ladungssicherungsmitteln
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Lkw be- und entladen
- vor erstmaliger Beauftragung oder neuem Fahrzeugtyp
- bei veränderten Wegen, Lasten oder Ladeorten
- nach Kollision, Lastverlust oder Verkehrsregelverstoß