Vor Einstellung und bei geänderten Lager- oder Verkaufsabläufen
Aushilfen im Weihnachtsgeschäft sicher einsetzen
Kurzfristige Beschäftigung verkürzt nicht die Arbeitsschutzpflichten: Gefährdungen, Einweisung, Unterweisung, Verkehrswege und Notfallorganisation müssen vor Tätigkeitsbeginn geklärt sein.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft 2026-08-18
Was Betriebe jetzt tun sollten
- Tätigkeit und Beschäftigtenstatus eindeutig festlegen
- Lager-, Verkehrs- und manuelle Lastengefährdungen prüfen
- Einweisung vor dem ersten selbstständigen Einsatz durchführen
- Ansprechpartner und Notfallwege für jede Schicht sicherstellen
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Manuelle Handhabung von Lasten
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Präventionspflichten, Unterweisung, Erste Hilfe und Organisation