Vor Einstellung und bei geänderten Lager- oder Verkaufsabläufen

Aushilfen im Weihnachtsgeschäft sicher einsetzen

Kurzfristige Beschäftigung verkürzt nicht die Arbeitsschutzpflichten: Gefährdungen, Einweisung, Unterweisung, Verkehrswege und Notfallorganisation müssen vor Tätigkeitsbeginn geklärt sein.

Redaktionell verantwortlich: · geprüft 2026-08-18

Was Betriebe jetzt tun sollten

  1. Tätigkeit und Beschäftigtenstatus eindeutig festlegen
  2. Lager-, Verkehrs- und manuelle Lastengefährdungen prüfen
  3. Einweisung vor dem ersten selbstständigen Einsatz durchführen
  4. Ansprechpartner und Notfallwege für jede Schicht sicherstellen

Amtliche Grundlagen