Saisonale Arbeitsschutz-Fachhinweise

Frühzeitig nutzbare Einordnungen zu wiederkehrenden Arbeitsschutzanlässen mit konkreten Schritten, Quellen und dauerhaft zitierbaren URLs.

  • Winterdienst, Kälte und Glätte im Betrieb

    Oktober bis März · Betriebe müssen vorhersehbare Rutsch-, Verkehrs- und Kältegefährdungen in Arbeitsstätten und bei Außentätigkeiten beurteilen, Zuständigkeiten festlegen und die Wirksamkeit kontrollieren.

  • Sommerhitze und UV-Strahlung bei der Arbeit

    Mai bis September · Hitze und solare UV-Strahlung sind anhand von Tätigkeit, Dauer, Arbeitsort und Personengruppe zu beurteilen; technische und organisatorische Maßnahmen gehen persönlichem Schutz voraus.

  • Ferienjobs, Praktikum und jugendliche Beschäftigte

    Mai bis September · Vor dem Einsatz Jugendlicher sind Tätigkeit, Verbote, fehlende Erfahrung, Aufsicht, Arbeitszeit und Unterweisung gesondert zu prüfen und zu dokumentieren.

  • Unterweisungsplanung zum Jahreswechsel

    November bis Januar · Unterweisungen müssen tätigkeits- und gefährdungsbezogen geplant werden; ein Kalendertermin allein genügt nicht, wenn sich Arbeit, Arbeitsmittel oder Gefährdungen vorher ändern.

  • Frühjahrs-Begehung für Arbeitsstätten

    Februar bis April · Eine strukturierte Begehung macht Schäden, blockierte Wege, veränderte Nutzung und organisatorische Lücken sichtbar; Feststellungen müssen in Maßnahmen und GBU-Fortschreibung münden.

  • Aushilfen im Weihnachtsgeschäft sicher einsetzen

    Oktober bis Dezember · Kurzfristige Beschäftigung verkürzt nicht die Arbeitsschutzpflichten: Gefährdungen, Einweisung, Unterweisung, Verkehrswege und Notfallorganisation müssen vor Tätigkeitsbeginn geklärt sein.