Vor dem ersten Frost und bei Wetterwarnungen

Winterdienst, Kälte und Glätte im Betrieb

Betriebe müssen vorhersehbare Rutsch-, Verkehrs- und Kältegefährdungen in Arbeitsstätten und bei Außentätigkeiten beurteilen, Zuständigkeiten festlegen und die Wirksamkeit kontrollieren.

Redaktionell verantwortlich: · geprüft 2026-08-18

Was Betriebe jetzt tun sollten

  1. Räum- und Streubereiche mit Verantwortlichen und Vertretung festlegen
  2. Verkehrswege vor Arbeitsbeginn kontrollieren
  3. Außentätigkeiten, Bekleidung, Pausen und Aufwärmmöglichkeiten anpassen
  4. Beinaheereignisse und Wetteränderungen in die Fortschreibung einbeziehen

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen