Bei Jahresplanung, Tätigkeitsänderung und neuen Beschäftigten

Unterweisungsplanung zum Jahreswechsel

Unterweisungen müssen tätigkeits- und gefährdungsbezogen geplant werden; ein Kalendertermin allein genügt nicht, wenn sich Arbeit, Arbeitsmittel oder Gefährdungen vorher ändern.

Redaktionell verantwortlich: · geprüft 2026-08-18

Was Betriebe jetzt tun sollten

  1. Zielgruppen und Tätigkeiten aus aktueller GBU ableiten
  2. Erst-, Wiederholungs- und Anlassunterweisungen trennen
  3. Verständnis und praktische Übungen einplanen
  4. Nachweise und Wiedervorlagen kontrollieren

Amtliche Grundlagen