Bei Jahresplanung, Tätigkeitsänderung und neuen Beschäftigten
Unterweisungsplanung zum Jahreswechsel
Unterweisungen müssen tätigkeits- und gefährdungsbezogen geplant werden; ein Kalendertermin allein genügt nicht, wenn sich Arbeit, Arbeitsmittel oder Gefährdungen vorher ändern.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft 2026-08-18
Was Betriebe jetzt tun sollten
- Zielgruppen und Tätigkeiten aus aktueller GBU ableiten
- Erst-, Wiederholungs- und Anlassunterweisungen trennen
- Verständnis und praktische Übungen einplanen
- Nachweise und Wiedervorlagen kontrollieren
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Präventionspflichten, Unterweisung, Erste Hilfe und Organisation
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Beschäftigung und Schutz Jugendlicher