Lasten am Kran anschlagen sicher beurteilen
Last für sicheren Krantransport verbinden
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Transportauftrag, Last, Weg und Schnittstellen prüfen
- Transportmittel kontrollieren und Last sicher aufnehmen
- Fahrt oder Bewegung mit geregelter Kommunikation durchführen
- Last standsicher absetzen und Transportmittel sichern
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Anschlagmittel, Kran, Funkgerät
Stoffe und Materialien
- Transportgut
Arbeitsumgebung
- Kranbereich mit schwebender Last
Personengruppen
- Anschläger/innen, Kranführende und Einweisende
Typische Gefährdungen
- Unkontrolliert bewegte Lasten
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Unkontrolliert bewegte Lasten bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Heben, Anschlagen und innerbetrieblichen Transport.
- Herabfallende Gegenstände
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Herabfallende Gegenstände bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Krantransport und Arbeiten übereinander.
- Quetsch- und Scherstellen
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Quetsch- und Scherstellen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Türen, Pressen, Hubwerken und beweglichen Baugruppen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Anschlagmittel nach Gewicht, Geometrie und Kanten auswählen; niemand unter schwebender Last.
- Fuß- und Fahrverkehr soweit möglich räumlich trennen
- Tragfähigkeit, Lastschwerpunkt und zulässige Verkehrswege einhalten
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaliger Beauftragung oder neuem Fahrzeugtyp
- bei veränderten Wegen, Lasten oder Ladeorten
- nach Kollision, Lastverlust oder Verkehrsregelverstoß
Erforderliche Nachweise
- Fahrauftrag oder Beauftragung
- Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfung von Fahrzeug, Anschlag- oder Ladungssicherungsmitteln
Berufe und Branchen
- Anschläger/in
- Industrie und Bau
Amtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe