Unkontrolliert bewegte Lasten
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Unkontrolliert bewegte Lasten bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Heben, Anschlagen und innerbetrieblichen Transport.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · fachlich geprüft am
Definition
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Unkontrolliert bewegte Lasten bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Heben, Anschlagen und innerbetrieblichen Transport.
Typische Vorkommen
- beim Heben, Anschlagen und innerbetrieblichen Transport
- bei der Tätigkeit „Maschinen bedienen“
- bei der Tätigkeit „Rüsten und Reinigen“
- bei der Tätigkeit „Instandhalten“
Mögliche Folgen
- Anstoßen, Quetschen und tödliche Verletzungen
Gefährdung ermitteln
- Arbeitsablauf von Rüsten bis Reinigen beobachten
- Gefahrstellen, Schutzeinrichtungen und vorhersehbare Fehlanwendung erfassen
- Herstellerangaben, Prüfungen und Ereignisse auswerten
Gefährdung bewerten
Bewertet werden mögliche Verletzungsschwere, tatsächliche Exposition, Eingriffshäufigkeit und die Zuverlässigkeit vorhandener Schutzeinrichtungen – ohne pauschalen Zahlenwert.
Maßnahmen nach STOP/TOP
- Substitution
- Gefährlichen Arbeitsgang oder Arbeitsmittel durch ein sichereres Verfahren ersetzen.
- Technisch
- Gefahrstelle trennen, einhausen, sichern oder zwangsläufig abschalten.
- Organisatorisch
- Zugänge, Freigaben, Prüfung, Wartung und Störungsbeseitigung verbindlich regeln.
- Persönlich
- Geeignete PSA nur ergänzend einsetzen und sichere Bedienung praktisch unterweisen.
Wirksamkeitskontrolle
- Schutzfunktion vor Nutzung und nach Eingriffen prüfen
- Beobachten, ob Umgehungen oder neue Gefahrstellen auftreten
Unterweisung
Vor Erstbenutzung, bei Änderungen und wiederkehrend zu Bedienung, Störungen und Verboten unterweisen.
Dokumentation
Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.
Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften
- Maschinen bedienen
- Rüsten und Reinigen
- Instandhalten
- Produktion
- Handwerk
- Logistik
- BetrSichV
- ArbSchG
Amtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen