GBU für Büro & Verwaltung – Bildschirmarbeit, Ergonomie & psychische Belastung

Agenturen, IT-Dienstleister und Kanzleien brauchen eine GBU, die Bildschirmarbeit und mobile Arbeit sauber abbildet – inklusive Maßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip.

Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erstellen