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DGUV Vorschrift 3 – Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Pflichtprüfung aller elektrischen Geräte und Anlagen – vom Laptop-Netzteil bis zur Werkstattmaschine.

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Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" ist eine der am häufigsten geprüften Vorschriften überhaupt. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, alle elektrischen Geräte und Anlagen im Betrieb in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen – vom Kaffeevollautomaten bis zur CNC-Maschine.

Was genau besagt die DGUV Vorschrift 3?

Sie konkretisiert die BetrSichV für den elektrischen Bereich. Kernforderung: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur benutzt werden, wenn sie sich in einem sicheren Zustand befinden." Dazu sind regelmäßige Prüfungen durch eine Elektrofachkraft (EFK) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter Aufsicht erforderlich, dokumentiert in einem Prüfprotokoll.

Welche Geräte sind betroffen?

Praktisch alle im Betrieb genutzten elektrischen Betriebsmittel:

  • Ortsveränderliche Geräte: Laptops, Netzteile, Verlängerungs­leitungen, Wasserkocher, Bohrmaschinen, Schweißgeräte
  • Ortsfeste Anlagen: Steckdosen, Verteiler, Maschinen, Beleuchtung
  • Schutz- und Hilfsmittel: PRCD, FI-Schalter, Mess- und Prüfgeräte.

Kein Bonus für „neue" Geräte – auch fabrikneue Werkzeuge gehören ins Prüfregister.

Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?

Die Richtwerte (DGUV Information 203-070) richten sich nach Nutzung und Umgebung:

  • Bürogeräte / geringe Beanspruchung: alle 24 Monate
  • Werkstatt / Baustelle (Handwerk): alle 3–12 Monate
  • Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre
  • FI-Schutzschalter: monatlich durch Bedienperson (Test-Taste), spätestens halbjährlich durch EFK.

Für das Elektrohandwerk gelten besonders kurze Prüfintervalle – hier hilft die Sekurio-GBU Elektrohandwerk bei der Dokumentation.

Was passiert bei einem Verstoß?

Bei Begehungen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsamt gehört das Prüfprotokoll zu den ersten geforderten Unterlagen. Fehlt es:

  • Bußgeld bis 30.000 € (§ 25 ArbSchG)
  • Im Schadensfall (Brand, Stromschlag): Regress der BG und persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • Verlust des Versicherungsschutzes für betroffene Sachschäden.

Pflicht-Trio fürs Elektrohandwerk

Im Elektrobereich gehören mehrere getrennte Bausteine zusammen:

1. betriebliche Gefährdungsbeurteilung Elektrohandwerk,

2. tätigkeitsbezogene Unterweisung Elektrohandwerk, etwa zu den fünf Sicherheitsregeln,

3. Prüfungen und Prüfprotokolle nach den einschlägigen Vorgaben.

sekurio unterstützt die strukturierte Erstellung der ersten beiden Dokumentationsprozesse; Prüfungen elektrischer Anlagen führt das Produkt nicht durch.

Häufige Fragen

Was genau besagt die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jeden Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen und das Ergebnis schriftlich zu dokumentieren. Sie konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung für den elektrischen Bereich.

Wie oft müssen elektrische Geräte im Betrieb geprüft werden?

Richtwerte nach DGUV Information 203-070: Bürogeräte alle 24 Monate, Werkstatt- und Baustellengeräte alle 3–12 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. FI-Schutzschalter monatlich per Test-Taste, spätestens halbjährlich durch eine Elektrofachkraft.

Welche Strafen drohen bei fehlender DGUV V3-Prüfung?

Bußgeld bis 30.000 € nach § 25 ArbSchG, im Schadensfall Regress der Berufsgenossenschaft, persönliche Haftung der Geschäftsführung und Verlust des Versicherungsschutzes für Sachschäden, etwa nach einem Brand durch ein defektes Gerät.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.