Akteure im Betrieb

Berufsgenossenschaft (BG)

Gesetzliche Unfallversicherung & Aufsichtsbehörde in einem – berät, prüft, zahlt im Schadensfall und nimmt bei Pflichtverletzungen Regress.

Redaktionell verantwortlich: · Inhalt aktualisiert: · Redaktionsstatus

Kurz beantwortet

Die zuständige Berufsgenossenschaft richtet sich nach dem Gewerbezweig, die Mitgliedschaft entsteht automatisch mit der Betriebsgründung und ist innerhalb einer Woche anzuzeigen. Fehlende Gefährdungsbeurteilung, fehlende Unterweisung oder unterlassene Unfallanzeige können nach § 209 SGB VII mit Bußgeldern bis 10.000 Euro geahndet werden; nach § 25 ArbSchG sind bis 30.000 Euro möglich. Arbeitsunfälle mit mehr als drei Tagen Ausfall sind nach § 193 SGB VII binnen drei Tagen zu melden.

Die Berufsgenossenschaft (BG) ist die gesetzliche Unfallversicherung Ihres Betriebs – und gleichzeitig eine Aufsichtsbehörde. Jeder Arbeitgeber ist ab dem ersten Mitarbeiter Pflichtmitglied; die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber. Die BG hat eine Doppelrolle: Sie unterstützt mit kostenloser Beratung, Schulungen und Material – und sie kontrolliert, ob Sie Ihre Pflichten aus ArbSchG und DGUV V1 erfüllen.

Welche BG ist für mich zuständig?

Die Zuordnung erfolgt nach Branche, nicht nach Sitz:

  • BG ETEM: Elektro, Medien, Energie
  • BGN: Nahrungsmittel & Gastgewerbe
  • BGW: Gesundheitsdienst & Wohlfahrtspflege (auch Friseure/Kosmetik)
  • VBG: Verwaltung, Banken, Dienstleister
  • BG BAU: Bauwirtschaft
  • BG HM: Holz und Metall

Welche BG für Sie zuständig ist, sehen Sie auf jedem Beitragsbescheid – oder unter unserer Branchenübersicht.

Was prüft die Berufsgenossenschaft?

Bei einer Begehung – oft unangekündigt oder mit kurzer Vorlaufzeit – schaut der Aufsichtsperson nach:

  • aktuelle, schriftliche Gefährdungsbeurteilung
  • Nachweise der jährlichen Unterweisungen mit Unterschrift
  • bestellte Ersthelfer und ggf. Sicherheitsbeauftragte
  • Prüfprotokolle (DGUV V3, Leitern, Maschinen)
  • Hautschutzplan, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen
  • Sichtbare Mängel vor Ort (Fluchtwege, PSA, Lärm).

Was passiert, wenn man keine GBU vorlegen kann?

Die BG fordert in der Regel schriftlich zur Nachreichung innerhalb weniger Wochen auf. Geschieht das nicht, drohen Bußgelder bis 10.000 € nach § 209 SGB VII – und der Vorgang wird ans Gewerbeaufsichtsamt abgegeben, das deutlich härter sanktioniert. Im Schadensfall ohne GBU kann die BG nach § 110 SGB VII Regress nehmen: Heilbehandlungs-, Reha- und Rentenkosten werden vom Arbeitgeber zurückgefordert – sechs- bis siebenstellig keine Seltenheit.

Prävention statt Strafe – das Beratungsangebot

Vor jeder Sanktion steht meistens Beratung. Jede BG bietet kostenlose Branchenleitfäden, Seminare, Online-Tools und Aufsichtspersonen, die im Betrieb beraten – ohne sofortige Bußgeldgefahr, solange Sie mitarbeiten. Wer proaktiv mit Dokumenten reagiert, kommt fast immer mit einer Auflage statt einer Strafe davon. Mit sekurio liefern Sie diese Dokumente in Minuten – passend zu Ihrer Branche (siehe Einsatzgebiete).

Meldepflichten gegenüber der BG

Sie müssen melden:

  • jeden Arbeitsunfall mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit (binnen 3 Tagen)
  • jeden tödlichen Unfall sofort
  • Verdacht auf Berufskrankheit (z. B. Hauterkrankung nach TRGS 401)
  • Unfälle von Schülerpraktikanten und ehrenamtlich Tätigen.

Unterlassene Meldungen sind selbst eine Ordnungswidrigkeit.

Tipp: Wie Sie ein BG-Audit entspannt überstehen

Drei Ordner – physisch oder digital – reichen für 90 % aller Begehungen: GBU-Ordner, Unterweisungs-Ordner mit Unterschriften, Prüfprotokoll-Ordner. Halten Sie diese aktuell und sofort vorzeigbar. Mehr zu Bußgeldrisiken: Arbeitsschutz-Bußgeld.

Häufige Fragen

Was prüft die Berufsgenossenschaft bei einer Begehung?

Aktuelle Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise mit Unterschrift, bestellte Ersthelfer, Prüfprotokolle (DGUV V3, Leitern, Maschinen), Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen sowie sichtbare Mängel vor Ort (Fluchtwege, PSA).

Was passiert, wenn man bei einer BG-Prüfung keine Gefährdungsbeurteilung vorlegen kann?

Die BG fordert die Unterlagen schriftlich nach. Wer nicht reagiert, riskiert Bußgelder bis 10.000 € (§ 209 SGB VII) und die Abgabe an das Gewerbeaufsichtsamt. Im Schadensfall ohne GBU folgt Regress nach § 110 SGB VII – häufig sechsstellig.

Welche Berufsgenossenschaft ist für meinen Betrieb zuständig?

Die Zuordnung erfolgt nach Branche: BG ETEM (Elektro), BGN (Gastronomie/Nahrungsmittel), BGW (Friseur/Pflege), VBG (Büro/Dienstleister), BG BAU (Bau), BG HM (Holz/Metall). Die zuständige BG steht auf jedem Beitragsbescheid.

Welche Unfälle muss ich der BG melden?

Jeden Arbeitsunfall mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit (binnen 3 Tagen), tödliche Unfälle sofort, jeden Verdacht auf Berufskrankheit sowie Unfälle von Praktikanten und ehrenamtlich Tätigen.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.