Gesetze & Verordnungen
TRGS 401 – Hautgefährdung & Feuchtarbeit
Technische Regel für Gefahrstoffe: Schutz vor Hauterkrankungen durch Feuchtarbeit, Reinigungsmittel und Hautkontakt – Pflichtthema im Friseursalon und in der Küche.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · Inhalt aktualisiert: · Redaktionsstatus
Die TRGS 401 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe, die sich speziell mit Hautgefährdungen bei der Arbeit befasst. Sie ist in Friseursalons, Küchen, Reinigungsdiensten und der Pflege absolute Pflichtlektüre – denn Hauterkrankungen sind in Deutschland die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Wer hier nicht systematisch schützt, riskiert nicht nur kranke Mitarbeiter, sondern auch BG-Verfahren und Bußgelder.
Was fordert die TRGS 401 vom Arbeitgeber?
Drei Kernpflichten: 1. Eine eigene Gefährdungsbeurteilung zu Hautbelastungen (kein Anhängsel der allgemeinen GBU). 2. Festlegung konkreter Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip: Substitution aggressiver Stoffe, Handschuh-Plan, Hautschutzplan (Schutz/Reinigung/Pflege). 3. Unterweisung der Beschäftigten – schriftlich, mindestens jährlich.
Ab wann gilt eine Tätigkeit als Feuchtarbeit?
Feuchtarbeit liegt vor, wenn Beschäftigte:
- mehr als 2 Stunden täglich mit feuchten Händen arbeiten, oder
- über vergleichbare Zeit flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen, oder
- häufig (mehr als 20 Mal pro Schicht) die Hände waschen oder desinfizieren.
Das trifft auf praktisch jede Friseur-Tätigkeit (Haarewaschen, Färben) und auf große Teile der Küchen- und Servicearbeit zu. Mehr Details auf der Branchenseite Friseur & Kosmetik.
Unterschied: Kosmetik-Umgang vs. echte Hautgefährdung
Ein einmaliger Hautkontakt mit einer Pflegecreme ist keine Gefährdung. Echte Hautgefährdung entsteht durch wiederholten Kontakt mit reizenden oder allergisierenden Stoffen – Bleichmitteln, Oxidationsfarben, Dauerwellpräparaten, scharfen Reinigern, Desinfektionsmitteln. Die Haut verliert ihre Barrierefunktion, es kommt zu Abnutzungsekzemen und allergischen Reaktionen. Diese gelten als Berufskrankheit BK 5101 – und werden von der BGW (Friseure) oder BGN (Gastronomie) verfolgt.
Hautschutzplan – das Pflicht-Dokument
Jeder Betrieb mit Feuchtarbeit braucht einen schriftlichen Hautschutzplan, der drei Produkte konkret benennt:
- Hautschutz vor der Arbeit (Schutzcreme)
- Hautreinigung während/nach der Arbeit (mildes Waschpräparat)
- Hautpflege nach Feierabend (rückfettende Creme)
Dazu kommen: Auswahl der richtigen Handschuhe (Latex-frei, ausreichend lang, Tragezeit begrenzt), Bereitstellung und Pflichtbenutzung.
Unterweisungspflicht – jährlich, dokumentiert
Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich zu Hautgefährdungen unterwiesen werden – mit Unterschrift. Inhalte: Gefahren, Hautschutzplan, richtige Handschuhauswahl, Erste Hilfe bei Hautreaktionen, Pflicht zur Vorsorge G24. Eine fertige Vorlage finden Sie in unserer Unterweisung Gastronomie – Friseur-Studios nutzen idealerweise die GBU Friseur & Kosmetik als Ausgangspunkt.
Was droht bei Verstößen?
Verstöße können abhängig von Tatbestand und Einzelfall als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden; maßgeblich sind insbesondere § 25 ArbSchG und die Bußgeldvorschriften der GefStoffV. Ein fehlendes Hautschutzkonzept kann zudem die betriebliche Prävention und den Nachweis angemessener Schutzmaßnahmen erheblich schwächen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Tätigkeit als Feuchtarbeit nach TRGS 401?
Wenn Beschäftigte mehr als 2 Stunden täglich mit feuchten Händen arbeiten, vergleichbar lange flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen oder häufig (mehr als 20 Mal pro Schicht) die Hände waschen oder desinfizieren.
Was fordert die TRGS 401 vom Arbeitgeber konkret?
Eine eigene Gefährdungsbeurteilung zu Hautbelastungen, einen schriftlichen Hautschutzplan (Schutz/Reinigung/Pflege), Bereitstellung und Pflichtbenutzung passender Handschuhe sowie eine dokumentierte jährliche Unterweisung der Beschäftigten.
Sind Hauterkrankungen eine anerkannte Berufskrankheit?
Ja. Hauterkrankungen durch Feuchtarbeit oder Hautkontakt sind als BK 5101 die häufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Die Berufsgenossenschaft kann den Arbeitgeber in Regress nehmen, wenn der Hautschutzplan oder die Unterweisung fehlt.
Reicht ein Paar Einmalhandschuhe im Friseursalon aus?
Nein. TRGS 401 verlangt geeignete, ausreichend lange Handschuhe (Latex-frei, geprüft), eine begrenzte Tragezeit (max. 2 Stunden am Stück) und Hautpflege vor und nach dem Tragen – samt schriftlichem Hautschutzplan.
Grundlagen und Primärquellen
Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit · Quelle geprüft am
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen · Quelle geprüft am