Gesetze & Verordnungen
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Schutz vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz – Substitutions- und Kennzeichnungspflicht.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · Inhalt aktualisiert: · Redaktionsstatus
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt bundesweit, wie Unternehmen mit gefährlichen Stoffen und Gemischen umgehen müssen – von der Reinigungschemie im Büro bis zum Lösemittel in der Werkstatt. Sie zwingt jeden Arbeitgeber, Gefahrstoffe zu erfassen, zu bewerten und Schutzmaßnahmen zu treffen. Wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder bis 50.000 € und im Ernstfall persönliche Haftung.
Was regelt die GefStoffV konkret?
Die Verordnung setzt die EU-Chemikaliengesetzgebung (REACH, CLP) im Arbeitsschutz um. Sie verpflichtet den Arbeitgeber zu einer eigenen Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe (§ 6 GefStoffV) – zusätzlich zur allgemeinen GBU nach § 5 ArbSchG. Kern sind vier Pflichten:
- Informationsermittlung über jeden verwendeten Stoff (Grundlage: Sicherheitsdatenblatt)
- Substitutionsprüfung: kann der Gefahrstoff durch einen ungefährlicheren ersetzt werden?
- Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technisch vor organisatorisch vor persönlich)
- Betriebsanweisung + Unterweisung vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens jährlich
Gilt die GefStoffV auch im Büro?
Ja – sobald irgendein als gefährlich eingestufter Stoff verwendet wird. Das trifft praktisch jeden Betrieb: Sanitärreiniger, Desinfektionsmittel, Toner, Klebstoffe, Sprays. Für haushaltsübliche Kleinmengen im Büro genügt meist eine schlanke, dokumentierte Beurteilung – ganz weglassen darf man sie aber nicht.
Welche Dokumente sind Pflicht?
Drei Dokumente müssen im Betrieb greifbar sein:
- Ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis mit allen verwendeten Stoffen
- Die passenden Sicherheitsdatenblätter (nicht älter als 3 Jahre, in deutscher Sprache)
- Eine tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV je Gefahrstoffgruppe
Branchen mit besonders hohem Risiko
In der Gastronomie sind vor allem Backofen- und Fettlöser sowie Desinfektionsmittel kritisch. Im Friseur- und Kosmetiksalon sind Blondier- und Färbemittel, Formaldehyd-haltige Glättungen sowie Aceton relevant – hier ist die GefStoffV zusammen mit der TRGS 401 (Feuchtarbeit) der zentrale Prüfmaßstab der Berufsgenossenschaft.
Umsetzung mit sekurio
Die branchenspezifischen GBU-Wizards enthalten bereits die typischen Gefahrstoff-Kataloge Ihrer Branche inklusive Substitutionsvorschlägen. Sie erhalten am Ende ein revisionssicheres Paket: GBU-Gefahrstoffe, Verzeichnis und Betriebsanweisung – prüfsicher bei BG und Gewerbeaufsicht.
Häufige Fragen
Was regelt die Gefahrstoffverordnung?
Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen am Arbeitsplatz. Sie verpflichtet Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe, einer Substitutionsprüfung, technischen/organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zu Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung.
Gilt die GefStoffV auch für haushaltsübliche Reinigungsmittel im Büro?
Ja. Sobald ein als gefährlich gekennzeichneter Stoff (GHS-Symbol) verwendet wird – auch in kleinen Mengen – greift die GefStoffV. Für geringe Mengen genügt in der Regel eine vereinfachte, aber dokumentierte Gefährdungsbeurteilung.
Wer muss ein Gefahrstoffverzeichnis führen?
Jeder Arbeitgeber, in dessen Betrieb Gefahrstoffe verwendet werden – unabhängig von der Größe. Das Verzeichnis muss aktuell gehalten und den Beschäftigten zugänglich sein (§ 6 Abs. 12 GefStoffV).
Was ist die Substitutionsprüfung?
Die Pflicht des Arbeitgebers zu prüfen, ob ein Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen Stoff oder ein risikoärmeres Verfahren ersetzt werden kann. Die Prüfung und ihr Ergebnis müssen dokumentiert werden.
Grundlagen und Primärquellen
Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen · Quelle geprüft am