Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
§ 5 Arbeitsschutzgesetz ist die zentrale Vorschrift, mit der jeder Unternehmer in Deutschland konfrontiert ist. In einfachen Worten: Bevor jemand für Sie arbeitet, müssen Sie sich überlegt haben, was schiefgehen könnte – und wie Sie es verhindern. Das Ergebnis muss dokumentiert sein (§ 6 ArbSchG).