Abbrucharbeiten durchführen sicher beurteilen
Bauteile kontrolliert zurückbauen
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Arbeitsstelle, Untergrund, Wetter und Schnittstellen prüfen
- Zugang und kollektive Sicherung herstellen
- Arbeit abschnittsweise unter Aufsicht ausführen
- Bereich sichern, Material entfernen und Übergabe dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Abbruchhammer, Bagger, Sprüheinrichtung
Stoffe und Materialien
- Mineralischer Staub, mögliche Schadstoffe
Arbeitsumgebung
- Instabiles Bestandsgebäude
Personengruppen
- Abbruchpersonal und Schadstoff-Fachkundige
Typische Gefährdungen
- Herabfallende Gegenstände
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Herabfallende Gegenstände bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Krantransport und Arbeiten übereinander.
- Quarzstaub
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Quarzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Trennen, Schleifen oder Bohren mineralischer Werkstoffe.
- Asbestfasern
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Asbestfasern bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Sanierung und Bearbeitung älterer Baustoffe.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Schadstofferkundung und statisch festgelegte Abbruchreihenfolge vor Beginn abschließen.
- Kollektive Schutzmaßnahmen und geeignete Arbeitsmittel vor persönlicher Sicherung priorisieren
- Arbeitsbereich gegen Dritte, Verkehr und herabfallende Gegenstände absperren
Unterweisungsanlässe
- vor Beginn auf einer neuen oder veränderten Baustelle
- bei Wechsel von Arbeitsmittel, Höhe oder Wetterlage
- nach Unterbrechung oder Änderung paralleler Arbeiten
Erforderliche Nachweise
- Baustellen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfnachweis für Arbeits- und Schutzmittel
Berufe und Branchen
- Bauwerksmechaniker/in
- Abbruch und Sanierung
Amtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche