Arbeitsmedizinische Vorsorge
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheiden und datenschutzgerecht organisieren.
Die zentrale Frage
Welche arbeitsmedizinische Vorsorge muss angeboten werden?
Empfohlener Weg
- Anlässe bestimmen
- Vorsorge veranlassen
- Bescheinigung verwalten
Wissen in diesem Themenraum
14 passende Beiträge, Begriffe und Praxis-Seiten.
- TRGS 401 – Hautgefährdung & Feuchtarbeit
Feuchtarbeit, Reinigungsmittel, Handschuhtragezeiten: die Bewertungsschritte der TRGS 401 mit Hautschutzplan und Vorsorgehinweisen.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Bestellpflichten für Betriebsarzt und Sifa, Aufgaben nach §§ 3 und 6, der ASA nach § 11 und was bei Verstößen droht.
- Ergonomie & Bildschirmarbeit
Tisch- und Bildschirmhöhe, Beleuchtung, Pausenregelung und Augenvorsorge – die Anforderungen der ArbStättV als prüfbare Checkliste.
- Betriebsarzt
Bestellpflicht nach ASiG, Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, Aufgaben im Betrieb und typische Kosten für kleine und mittlere Unternehmen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
Welche Vorsorge Pflicht ist, welche Sie anbieten müssen, welche Fristen gelten und wer die Kosten trägt – nach ArbMedVV mit Beispielen je Tätigkeit.
- Alleinarbeit ohne wirksame Notfallorganisation als betriebliche Gefährdung
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Alleinarbeit ohne wirksame Notfallorganisation bezeichnet die konkrete Ausprägung bei abgelegenen, gefährlichen oder zeitversetzten Tätigkeiten. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.
- Fehlende oder unwirksame Unterweisung als betriebliche Gefährdung
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Fehlende oder unwirksame Unterweisung bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Tätigkeitsbeginn, Änderungen oder nur formaler Belehrung. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.
- Unklare Verantwortung als betriebliche Gefährdung
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Unklare Verantwortung bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Delegation ohne Befugnisse und ungeklärten Schnittstellen. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.
- Mangelhafte Fremdfirmenkoordination als betriebliche Gefährdung
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Mangelhafte Fremdfirmenkoordination bezeichnet die konkrete Ausprägung bei parallelen Arbeiten und unbekannten betrieblichen Gefahren. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.
- Ermüdung durch Schicht- und Nachtarbeit als betriebliche Gefährdung
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Ermüdung durch Schicht- und Nachtarbeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei ungünstigen Folgen, langen Diensten und zu kurzer Erholung. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.
- Unzureichende Erste-Hilfe-Organisation als betriebliche Gefährdung
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Unzureichende Erste-Hilfe-Organisation bezeichnet die konkrete Ausprägung bei fehlenden Ersthelfern, Mitteln oder Meldewegen. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.
- Sprachliche und fachliche Verständnisbarrieren als betriebliche Gefährdung
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Sprachliche und fachliche Verständnisbarrieren bezeichnet die konkrete Ausprägung bei mehrsprachigen Teams, neuen Beschäftigten und komplexen Anweisungen. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.
- ArbMedVV: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
ArbMedVV verständlich zusammengefasst: Geltungsbereich, Arbeitgeberpflichten, relevante Fundstellen, betroffene Tätigkeiten und Auswirkung auf die GBU.
- Übersicht: Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
Ordnet Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge, Angebotsnachweis, Vorsorgekartei und Datenschutz. Mit Methode, Nachweisen, Grenzen, amtlichen Quellen und dauerhaftem Versionsstand 2026.1.