Mangelhafte Fremdfirmenkoordination
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Mangelhafte Fremdfirmenkoordination bezeichnet die konkrete Ausprägung bei parallelen Arbeiten und unbekannten betrieblichen Gefahren.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · fachlich geprüft am
Definition
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Mangelhafte Fremdfirmenkoordination bezeichnet die konkrete Ausprägung bei parallelen Arbeiten und unbekannten betrieblichen Gefahren.
Typische Vorkommen
- bei parallelen Arbeiten und unbekannten betrieblichen Gefahren
- bei der Tätigkeit „Alleinarbeit“
- bei der Tätigkeit „Schichtarbeit“
- bei der Tätigkeit „Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber“
Mögliche Folgen
- gegenseitige Gefährdung, Kollision und Fehlreaktion
Gefährdung ermitteln
- Verantwortung, Schnittstellen, Qualifikation und Kommunikationswege prüfen
- Normalbetrieb, Störung, Fremdfirmen und Alleinarbeit vergleichen
- Unterweisungs-, Prüf-, Arbeitszeit- und Ereignisnachweise auswerten
Gefährdung bewerten
Entscheidend ist, ob die Organisation auch unter realistischen Abweichungen wirksam bleibt und Beschäftigte rechtzeitig handeln können.
Maßnahmen nach STOP/TOP
- Substitution
- Unnötig komplexe, konfliktträchtige oder nicht beherrschbare Abläufe vermeiden.
- Technisch
- Geeignete Kommunikations-, Überwachungs- und Notfallsysteme bereitstellen.
- Organisatorisch
- Verantwortung, Freigabe, Koordination, Besetzung und Eskalation eindeutig regeln.
- Persönlich
- Qualifikation und praktische Übungen passend zur übertragenen Aufgabe sicherstellen.
Wirksamkeitskontrolle
- Regelungen durch Beobachtung, Stichprobe und Übung praktisch prüfen
- Abweichungen, Beinaheereignisse und Rückmeldungen systematisch auswerten
Unterweisung
Aufgaben, Grenzen, Kommunikations- und Notfallwege verständlich und tätigkeitsbezogen unterweisen.
Dokumentation
Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.
Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften
- Alleinarbeit
- Schichtarbeit
- Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- Alle Branchen
- Logistik
- Gesundheitswesen
- ArbSchG
- DGUV Regel 100-001
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe