Zitierfähige Übersicht · Version 2026.1
Übersicht: Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
Ordnet Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge, Angebotsnachweis, Vorsorgekartei und Datenschutz.
Für Arbeitgeber und Personalverantwortliche · geprüft am
Wann einsetzen?
Beim Aufbau und bei der Fortschreibung des Vorsorgeprozesses.
So anwenden
- Zuständige Person und betrachteten Bereich festlegen.
- Jeden Punkt vor Ort prüfen und Abweichungen konkret beschreiben.
- Maßnahme, Verantwortung, Termin und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren.
Prüfpunkte und Nachweise
| Erledigt | Prüfpunkt | Geeigneter Nachweis |
|---|---|---|
| □ | Vorsorgeanlässe sind aus der GBU abgeleitet. | Anlassmatrix |
| □ | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge sind unterschieden. | Vorsorgeplan |
| □ | Angebote erfolgen rechtzeitig und nachweisbar. | Angebotsnachweis |
| □ | Betriebsarzt erhält nötige Arbeitsplatzinformationen. | Tätigkeitsprofil |
| □ | Vorsorgekartei wird datensparsam geführt. | Kartei |
| □ | Erkenntnisse zur Arbeitsgestaltung fließen ohne Diagnosen zurück. | Maßnahmenreview |
Methodik
- Gefährdung und Exposition als Ausgangspunkt verwenden.
- Vorsorge strikt von Eignungsuntersuchung trennen.
- Medizinische Schweigepflicht und betriebliche Prävention verbinden.
Fachliche Grenzen
- Keine medizinische Indikationsentscheidung.
- Diagnosen gehören nicht in Arbeitgeberunterlagen.
Amtliche Quellen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679
Europäische Union · Datenschutz, Verantwortlichkeit und Schulung im Umgang mit personenbezogenen Daten