Fehlende oder unwirksame Unterweisung

Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Fehlende oder unwirksame Unterweisung bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Tätigkeitsbeginn, Änderungen oder nur formaler Belehrung.

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Definition

Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Fehlende oder unwirksame Unterweisung bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Tätigkeitsbeginn, Änderungen oder nur formaler Belehrung.

Typische Vorkommen

  • bei Tätigkeitsbeginn, Änderungen oder nur formaler Belehrung
  • bei der Tätigkeit „Alleinarbeit“
  • bei der Tätigkeit „Schichtarbeit“
  • bei der Tätigkeit „Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber“

Mögliche Folgen

  • Fehlverhalten, Unfälle und unwirksame Schutzmaßnahmen

Gefährdung ermitteln

  • Verantwortung, Schnittstellen, Qualifikation und Kommunikationswege prüfen
  • Normalbetrieb, Störung, Fremdfirmen und Alleinarbeit vergleichen
  • Unterweisungs-, Prüf-, Arbeitszeit- und Ereignisnachweise auswerten

Gefährdung bewerten

Entscheidend ist, ob die Organisation auch unter realistischen Abweichungen wirksam bleibt und Beschäftigte rechtzeitig handeln können.

Maßnahmen nach STOP/TOP

Substitution
Unnötig komplexe, konfliktträchtige oder nicht beherrschbare Abläufe vermeiden.
Technisch
Geeignete Kommunikations-, Überwachungs- und Notfallsysteme bereitstellen.
Organisatorisch
Verantwortung, Freigabe, Koordination, Besetzung und Eskalation eindeutig regeln.
Persönlich
Qualifikation und praktische Übungen passend zur übertragenen Aufgabe sicherstellen.

Wirksamkeitskontrolle

  • Regelungen durch Beobachtung, Stichprobe und Übung praktisch prüfen
  • Abweichungen, Beinaheereignisse und Rückmeldungen systematisch auswerten

Unterweisung

Aufgaben, Grenzen, Kommunikations- und Notfallwege verständlich und tätigkeitsbezogen unterweisen.

Dokumentation

Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.

Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften

  • Alleinarbeit
  • Schichtarbeit
  • Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
  • Alle Branchen
  • Logistik
  • Gesundheitswesen
  • ArbSchG
  • DGUV Regel 100-001
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Amtliche Grundlagen