Akteure im Betrieb

Betriebsarzt

Arbeitsmediziner, der den Arbeitgeber in Gesundheitsschutz und Vorsorge berät – Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter (§ 2 ASiG).

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Der Betriebsarzt ist – neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit – die zweite gesetzlich vorgeschriebene Beratungssäule des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Er berät Sie in allen medizinischen Fragen des Arbeitsschutzes und führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch. Wichtig für KMU: Sie brauchen keinen fest angestellten Arzt – ein externer Vertrag mit wenigen Stunden pro Jahr reicht in aller Regel aus.

Ab wann ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Ab dem ersten Beschäftigten – § 2 ASiG kennt keine Untergrenze. Auch ein Minijobber oder ein 450-€-Aushilfsjob löst die Bestellpflicht aus. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) und Ihrer Betriebsgröße + Berufsgenossenschaft.

  • 1–10 Mitarbeiter: In der Regel Unternehmermodell (Grundbetreuung erledigen Sie nach BG-Schulung selbst, Arzt nur anlassbezogen).
  • Ab 11 Mitarbeiter: Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten (0,25–0,6 h pro Mitarbeiter/Jahr, je nach Gefährdungsklasse).

Was macht ein Betriebsarzt konkret?

Die Aufgaben stehen in § 3 ASiG – kurz: alles Medizinische rund um die Arbeit.

  • Beratung bei Gefährdungsbeurteilung, insbesondere bei psychischer GBU, Ergonomie und Gefahrstoffen
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebots-, Wunschvorsorge)
  • Beratung bei Auswahl von PSA, insbesondere Atem- und Hautschutz
  • Untersuchung nach Unfällen und Berufskrankheiten
  • Begehungen der Arbeitsstätten (mind. 1× pro Jahr in Regelbetreuung)
  • Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA) ab 21 Mitarbeitern
  • Beratung zu Wiedereingliederung (BEM) nach langer Krankheit

Was Kleinbetriebe wirklich zahlen – keine Angst vor Fantasiepreisen

Der häufigste Irrtum: „Ein Betriebsarzt kostet mich Zehntausende.“ Falsch. Realistische Kosten für einen Kleinbetrieb:

  • Unternehmermodell (1–10 MA): einmalige BG-Schulung (400–800 €), danach 150–500 €/Jahr für anlassbezogene Beratung.
  • Regelbetreuung (11–50 MA): typisch 600–2.500 €/Jahr Gesamtpaket mit Sifa zusammen.
  • Nur Vorsorgeuntersuchung: 60–150 € pro Termin (z. B. G37 Bildschirmarbeit).

Anbieter: Ihre BG vermittelt oft überbetriebliche Dienste (BAD, ias, TÜV, DEKRA), die genau auf KMU zugeschnitten sind. Sekurio ersetzt keinen Arzt – aber wir digitalisieren die Dokumentation drumherum, sodass Sie Arztstunden minimal halten können.

Was passiert bei einer Betriebsbegehung?

Ein häufig überschätzter Termin – meist ist es weit weniger dramatisch als gedacht:

  • Rundgang durch die Arbeitsplätze mit Ihnen oder Ihrer Sifa (1–2 h).
  • Bewertung von Ergonomie, Beleuchtung, Klima, Lärm, Gefahrstoff-Handling.
  • Gespräch mit Mitarbeitern (freiwillig, vertraulich) – kein Verhör.
  • Kurzbericht mit Handlungsempfehlungen, oft direkt in Ihre GBU integrierbar.

Der Arzt gibt keine Bußgelder aus – er ist Ihr Berater, nicht das Gewerbeaufsichtsamt.

Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber

Ein Betriebsarzt entlastet Sie nicht von Ihrer Verantwortung als Unternehmer. Er berät – entscheiden und dokumentieren müssen Sie. Fehlt trotz bestelltem Arzt eine Pflicht-Vorsorge oder wird eine Empfehlung ignoriert, haften Sie persönlich (siehe Bußgelder bis 25.000 € nach § 20 ASiG). Nur eine formale Pflichtenübertragung kann Verantwortung wirksam delegieren – und die geht nicht an den externen Arzt, sondern nur an interne Führungskräfte.

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Beschäftigten – auch bei Minijobbern und Aushilfen. Das ASiG kennt keine Untergrenze. Solo-Selbstständige ohne Angestellte brauchen keinen Betriebsarzt.

Was kostet ein Betriebsarzt für einen 8-Personen-Betrieb?

Im Unternehmermodell realistisch 150–500 €/Jahr für anlassbezogene Beratung plus einmalig 400–800 € Unternehmerschulung. In Regelbetreuung 600–1.200 €/Jahr für einen Kleinbetrieb, oft gebündelt mit der Sifa.

Was macht ein Betriebsarzt bei einer Begehung?

Er begeht 1–2 Stunden Ihre Arbeitsplätze, bewertet Ergonomie, Beleuchtung, Gefahrstoff-Handling und PSA, spricht auf Wunsch vertraulich mit Mitarbeitern und erstellt einen Kurzbericht mit Handlungsempfehlungen. Er verhängt keine Bußgelder – das ist Aufgabe der Aufsichtsbehörden.

Muss der Betriebsarzt fest angestellt sein?

Nein. Für KMU ist der Regelfall ein externer Vertrag mit einem überbetrieblichen Dienst (z. B. BAD, ias, TÜV) oder einer niedergelassenen arbeitsmedizinischen Praxis. Ein interner Arzt lohnt sich meist erst ab mehreren Hundert Mitarbeitern.

Kann ich als Chef die Rolle des Betriebsarztes selbst übernehmen?

Nein – die Bestellung setzt eine arbeitsmedizinische Facharztausbildung voraus. Sie können aber im Unternehmermodell die Grundbetreuung selbst leisten und den Arzt nur anlassbezogen (z. B. bei Pflichtvorsorge oder Ergonomiefragen) hinzuziehen.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.