Sicherheitsunterweisung

Brandschutzunterweisung

Jährliche Pflicht-Unterweisung zu Verhalten im Brandfall, Fluchtwegen und Löschmitteln – für alle Mitarbeiter.

Redaktionell verantwortlich: · Inhalt aktualisiert: · Redaktionsstatus

Die Brandschutzunterweisung ist die jährliche Pflichtschulung aller Beschäftigten zum Verhalten im Brandfall. Rechtsgrundlagen: § 12 ArbSchG, ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) und die DGUV Vorschrift 1. Nicht zu verwechseln mit der Ausbildung zum Brandschutzhelfer – die betrifft nur ca. 5 % der Belegschaft. Die Brandschutzunterweisung dagegen betrifft jede einzelne Person im Betrieb.

Ist eine Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter Pflicht?

Ja, ausnahmslos – vom Chef bis zur Aushilfe. Grundlage ist § 12 ArbSchG in Verbindung mit ASR A2.2. Betroffen sind:

  • Alle Beschäftigten unabhängig von Vertrag, Umfang oder Dauer
  • Praktikanten, Werkstudenten, Minijobber, Leiharbeiter
  • Ehrenamtliche und regelmäßig anwesende Fremdfirmen (nach Absprache)

Ob Sie ein Büro mit 3 Personen oder ein Restaurant mit 12 Kellnern führen: Jeder muss wissen, wo der Feuerlöscher hängt und wie der Fluchtweg verläuft.

Wie oft muss die Brandschutzunterweisung stattfinden?

  • Mindestens jährlich – identisch zur allgemeinen Sicherheits-Wiederholungsunterweisung, aber inhaltlich eigenständig.
  • Bei Neueinstellung: als Teil der Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • Nach baulichen Änderungen (neuer Fluchtweg, neue Löscheinrichtungen).
  • Nach einem Brand- oder Beinaheunfall – sofort anlassbezogen.
  • Halbjährlich in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr (Gastro-Küche, Lackierbetrieb, Lager mit brennbaren Stoffen).

Diese Themen gehören zwingend hinein

  • Brandschutzordnung Teil A (Aushang) und Teil B (für alle Mitarbeiter) verständlich erklären
  • Alarmierungswege: wer ruft die Feuerwehr (112), interne Meldekette, Sammelplatz
  • Fluchtwege konkret vor Ort begehen – kein PDF-Ersatz, sondern echte Route
  • Feuerlöscher praktisch zeigen: Standort, Bedienung, welcher Löscher für welchen Brand (A/B/C/D/F)
  • Verhaltensregeln: kein Aufzug, geschlossene Türen, Personenkontrolle am Sammelplatz
  • Besondere Gefährdungen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Fettbrände in der Küche, Gefahrstofflager, Elektroanlagen)

Dokumentation und Nachweis

Die Brandschutzunterweisung muss – wie jede Unterweisung – nachweisbar sein. Der Nachweis enthält Datum, Themen, Name des Unterweisenden und Unterschrift jedes Teilnehmers. Aufbewahrung mindestens 2 Jahre, empfohlen 5+ Jahre. Details im Artikel Unterweisungsnachweis.

Fehlender Nachweis = im Rechtssinn nicht durchgeführt. Bei einem Brand mit Personenschaden ist das der schnellste Weg in ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Brandschutzunterweisung mit sekurio vorbereiten

sekurio schlägt anhand von Branche, Arbeitsbereich und Tätigkeiten passende Brandschutzmodule vor. Fluchtweg, Alarmierung, Sammelplatz, Löschmittel und betriebliche Zuständigkeiten müssen vor Ort ergänzt und geprüft werden. Unterweisungs-Manager starten und Brandschutz als relevantes Thema bestätigen.

Häufige Fragen

Ist eine Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter Pflicht?

Ja, ohne Ausnahme. § 12 ArbSchG und ASR A2.2 verpflichten den Arbeitgeber, alle Beschäftigten – einschließlich Aushilfen, Praktikanten und Leiharbeitern – jährlich über das Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer betrifft dagegen nur etwa 5 % der Belegschaft und ist eine ergänzende Pflicht.

Wie oft muss die Brandschutzunterweisung stattfinden?

Mindestens einmal jährlich, in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr (Gastronomie-Küche, Lackierbetrieb, Gefahrstofflager) häufig halbjährlich. Zusätzlich als Teil der Erstunterweisung, nach baulichen Änderungen der Fluchtwege und anlassbezogen nach einem Brand oder Beinaheunfall.

Was ist der Unterschied zur Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Die Brandschutzunterweisung ist die kurze jährliche Basis-Schulung für alle Mitarbeiter. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist eine mehrstündige Ausbildung mit praktischer Löschübung, verpflichtend für rund 5 % der Belegschaft nach ASR A2.2.

Genügt es, eine Brandschutzordnung auszuhängen?

Nein. Der Aushang ersetzt keine Unterweisung. Der Arbeitgeber muss die Inhalte aktiv erklären, Rückfragen zulassen und die Kenntnis mit Unterschrift dokumentieren. Ohne Nachweis pro Person gilt die Pflicht als nicht erfüllt.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · Quelle geprüft am

  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzhelfer · Quelle geprüft am