Akteure im Betrieb

Brandschutzhelfer

Ausgebildete Beschäftigte, die im Brandfall den Erstangriff mit Löschmitteln übernehmen – Pflicht nach ASR A2.2 (mind. 5 %).

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Der Brandschutzhelfer ist der Feuerwehr-Verlängerte-Arm in Ihrem Betrieb. Er löscht Entstehungsbrände, leitet die Evakuierung und kennt den Flucht- und Rettungsplan. Grundlage ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 in Verbindung mit § 10 ArbSchG und § 22 DGUV Vorschrift 1.

Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich?

Die ASR A2.2 nennt eine klare Regel:

  • Normale Brandgefährdung: mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten – gerundet auf ganze Personen. Beispiel: 8 Mitarbeiter = 1 Brandschutzhelfer, 22 Mitarbeiter = 2.
  • Erhöhte Brandgefährdung (z. B. Gastronomie mit Fritteusen, Schreinerei, Lager mit brennbaren Stoffen): deutlich mehr, meist 10 %+ nach individueller Beurteilung in der Gefährdungsbeurteilung.

Wichtig: In jeder Schicht und an jedem Standort muss die Quote erfüllt sein – nicht nur „auf dem Papier“ übers Jahr gemittelt.

Ausbildung – was gehört rein?

Die Ausbildung dauert i. d. R. einen halben Tag (ca. 4 Stunden) und besteht aus zwei Teilen:

  • Theorie: Brandklassen, Löschmittel, Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, Rauchausbreitung, Brandschutzorganisation im Betrieb.
  • Praxis: Löschübung am echten Feuer (Feuerlöscher bedienen, Brandklassen unterscheiden). Diese praktische Übung ist Pflicht – reine Online-Schulungen erfüllen die ASR A2.2 nicht.

Empfohlene Auffrischung: alle 3–5 Jahre. Die Kosten liegen bei 60–120 € pro Person, viele Anbieter kommen in den Betrieb.

Aufgaben im Alltag und im Ernstfall

Prävention:

  • Fluchtwege freihalten und regelmäßig kontrollieren
  • Feuerlöscher-Standorte kennen und Prüfplaketten prüfen
  • Kollegen auf Brandschutzmängel hinweisen

Im Brandfall:

  • Alarmierung (Feuerwehr, Kollegen)
  • Erstangriff auf Entstehungsbrände mit Feuerlöscher
  • Unterstützung bei der Evakuierung
  • Übergabe an die Feuerwehr, Ansprechpartner sein

Verhältnis zu anderen Rollen

Nicht verwechseln:

  • Brandschutzhelfer = Beschäftigter mit ASR-A2.2-Schulung, in jedem Betrieb Pflicht.
  • Brandschutzbeauftragter = qualifizierte Fachperson mit mehrwöchiger Ausbildung, nur bei erhöhter Brandgefährdung / Sonderbauten Pflicht.
  • Räumungshelfer / Evakuierungshelfer = ergänzende Rolle bei größeren Betrieben.

Ein Brandschutzhelfer kann gleichzeitig Ersthelfer sein – oft sinnvoll, weil beides ohne Vorbildung möglich ist.

Dokumentation & Nachweis

Bewahren Sie diese Nachweise mindestens 5 Jahre auf – die Berufsgenossenschaft fragt sie bei Prüfungen ab:

  • Teilnahmezertifikate der Brandschutzhelfer-Ausbildung
  • Namensliste mit Datum der letzten Auffrischung
  • Aushang „Verhalten im Brandfall“ + Flucht- und Rettungsplan
  • Unterweisung aller Beschäftigten zum Verhalten im Brandfall (jährlich)

Die jährliche Brandschutz-Unterweisung erstellen Sie mit Sekurio in wenigen Minuten – inklusive Unterschriftenliste und PDF-Nachweis für die BG.

Häufige Fragen

Reichen 5 % wirklich – auch in einer Gaststätte mit Fritteuse?

Nein. 5 % gelten nur bei normaler Brandgefährdung. Gastronomie mit offener Flamme und Fritteuse zählt zur erhöhten Brandgefährdung – hier sollten Sie mindestens 10 % ansetzen und das in Ihrer Gefährdungsbeurteilung begründen.

Was passiert, wenn wir keinen Brandschutzhelfer haben?

Es ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG. Das Gewerbeaufsichtsamt kann Bußgelder verhängen. Kritischer: Kommt es zu einem Brand mit Personenschaden ohne ausgebildete Helfer, drohen strafrechtliche Konsequenzen (fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB).

Muss die Ausbildung immer mit Live-Feuer sein?

Ja. Die ASR A2.2 verlangt eine praktische Löschübung. Reine Online- oder Videoformate erfüllen die Anforderung nicht und werden von der BG im Prüffall nicht anerkannt.

Wie oft muss aufgefrischt werden?

Die ASR A2.2 empfiehlt alle 3–5 Jahre eine Auffrischung. Ihre BG kann kürzere Intervalle vorschreiben – halten Sie sich an die niedrigere Frist.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.

  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzhelfer · Quelle geprüft am