Gesetze & Verordnungen

Biostoffverordnung (BioStoffV)

Schutz vor Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten am Arbeitsplatz – Pflicht in Gastronomie, Pflege und körpernahen Dienstleistungen.

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Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt den Schutz von Beschäftigten vor biologischen Arbeitsstoffen – also Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten. Sie ist die konkrete Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte mit lebendigen Krankheitserregern in Kontakt kommen können – vom Restaurant über den Friseursalon bis zur Pflege.

Wer ist von der BioStoffV betroffen?

Anders als viele Unternehmer denken, betrifft die BioStoffV nicht nur Labore und Kliniken. Sie greift überall dort, wo mit Biostoffen umgegangen wird – auch unbeabsichtigt:

Die 4 Schutzstufen (§ 5 BioStoffV)

Biostoffe werden nach Infektionsgefahr in 4 Risikogruppen eingeteilt, aus denen sich vier abgestufte Schutzstufen ableiten:

  • Stufe 1: Unwahrscheinlich, dass Krankheit ausgelöst wird (z. B. Backhefe)
  • Stufe 2: Krankheit möglich, Behandlung/Impfung verfügbar (z. B. Salmonellen, Influenza) – Regelfall in Gastro & Dienstleistung
  • Stufe 3: Schwere Krankheit, Behandlung meist möglich (z. B. Hepatitis B, TBC)
  • Stufe 4: Schwere Krankheit ohne Behandlung (z. B. Ebola) – nur Speziallabore

Pflichten des Arbeitgebers

Für jede Tätigkeit mit Biostoffen ist eine tätigkeitsbezogene [Gefährdungsbeurteilung](/lexikon/gefaehrdungsbeurteilung-5-arbschg) Pflicht (§ 4 BioStoffV):

  • Ermittlung der Biostoffe und Übertragungswege
  • Anwendung des T-O-P-Prinzips: Substitution vor Technik vor Organisation vor PSA
  • [Betriebsanweisung](/lexikon/betriebsanweisung) und jährliche Unterweisung
  • Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge (bei Schutzstufe 2+ oft Pflicht, z. B. Hepatitis-Impfung)
  • Anzeigepflicht an die Behörde ab Schutzstufe 3

Typische Maßnahmen im KMU

Die meisten Maßnahmen sind einfach und günstig, wenn sie systematisch geplant werden:

  • Konsequente Handhygiene und Einmalhandschuhe
  • Trennung Rein-/Unrein-Bereich (z. B. Küche vs. Toilette, Waschbecken separat)
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan dokumentiert und ausgehängt
  • Regelmäßige Wartung von Klima- und Wasseranlagen (Legionellenprüfung)
  • Impfangebote für gefährdete Mitarbeiter (Hepatitis A/B, Tetanus)
  • Kombination mit der Hygieneunterweisung nach LMHV

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die BioStoffV werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 25.000 € geahndet (§ 22 BioStoffV). Kommt es zu einer Infektion eines Beschäftigten, drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie Regress der Berufsgenossenschaft. Die praktische Umsetzung bündelt Sekurio direkt in den Branchen-Wizards – siehe Gastronomie-GBU und Friseur-GBU.

Häufige Fragen

Gilt die BioStoffV auch für ein normales Restaurant?

Ja. Sobald Mitarbeiter mit leicht verderblichen Lebensmitteln, Spülwasser oder Sanitärbereichen in Kontakt kommen, greift die BioStoffV – in aller Regel in Schutzstufe 2. Die Pflichten werden meist gemeinsam mit der Hygieneunterweisung nach LMHV/IfSG erfüllt.

Muss ich meinen Mitarbeitern eine Hepatitis-Impfung bezahlen?

Wenn die Gefährdungsbeurteilung ein relevantes Infektionsrisiko ergibt (typisch in Pflege, Tattoo, medizinnahen Berufen), muss der Arbeitgeber die Impfung als arbeitsmedizinische Vorsorge kostenfrei anbieten. Der Mitarbeiter kann sie ablehnen – die Ablehnung ist zu dokumentieren.

Ist die BioStoffV für Friseure wirklich relevant?

Ja. Schnittverletzungen, Rasieren und die Behandlung von Hautveränderungen bergen Kontakt zu Blut und damit potenziell HBV/HCV. Die BioStoffV verlangt Betriebsanweisungen, sichere Instrumente und Unterweisung.

Was ist der Unterschied zur GefStoffV?

Die [Gefahrstoffverordnung](/lexikon/gefstoffv) regelt chemische Stoffe (Reiniger, Farben, Säuren), die BioStoffV regelt lebendige Erreger. In vielen Betrieben (z. B. Friseur, Gastro) gelten beide Verordnungen parallel.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen · Quelle geprüft am