An Standbohrmaschinen arbeiten sicher beurteilen
Werkstücke durch Bohren bearbeiten
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Auftrag, Material und zulässigen Maschinenzustand prüfen
- Arbeitsbereich sichern und Maschine einrichten
- Bearbeitung kontrolliert durchführen
- Maschine stillsetzen, Ergebnis prüfen und Bereich geordnet übergeben
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Standbohrmaschine, Spannmittel, Bohrer
Stoffe und Materialien
- Metall, Holz, Kühlschmierstoff
Arbeitsumgebung
- Werkstattarbeitsplatz mit rotierendem Werkzeug
Personengruppen
- Maschinenbedienende und Auszubildende
Typische Gefährdungen
- Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Ungeschützte bewegte Maschinenteile bezeichnet die konkrete Ausprägung an Antrieben, Wellen, Zahnrädern und Bearbeitungsstellen.
- Wegfliegende Teile und Splitter
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Wegfliegende Teile und Splitter bezeichnet die konkrete Ausprägung bei spanender Bearbeitung, Brüchen und Werkzeugversagen.
- Repetitive Hand-Arm-Arbeit
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Repetitive Hand-Arm-Arbeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Montage, Verpackung, Kasse und Dateneingabe.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Werkstück formschlüssig spannen; Handschuhe an rotierenden Teilen nicht tragen.
- Nur geeignete, geprüfte Arbeitsmittel mit wirksamen Schutzeinrichtungen verwenden
- Störungen erst nach sicherem Stillsetzen und gegen Wiederanlauf gesichert beseitigen
Unterweisungsanlässe
- vor der ersten selbstständigen Ausführung
- nach Maschinen-, Werkzeug- oder Verfahrensänderung
- nach Störung, Beinaheereignis oder Schutzmangel
Erforderliche Nachweise
- tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Prüf- und Wartungsnachweise
Berufe und Branchen
- Metallbauer/in
- Metallhandwerk
Amtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Präventionspflichten, Unterweisung, Erste Hilfe und Organisation